Schallschutznachweis < Bauingenieurwesen < Ingenieurwiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 19:57 Mo 19.09.2016 | Autor: | matze3 |
Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.
Für den Nachweis von Außenbauteilen gegen Außenlärm müssen vorab u.a. die Außenwandflächen ermittelt werden.
Beim Blick auf den Grundriss eines Wohnhauses:
Setzt man zur Berechnung der Außenwandflächen, bspw. bei einer Hausecke, die lichten Innenmaße (ohne Wanddicke) oder die Außenmaße an.
Es wird wahrscheinlich keinen großen Unterschied machen aber was ist am sinnvollsten? Leider findet man darüber in keiner Literatur etwas.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Matze
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 21:29 Mo 19.09.2016 | Autor: | leduart |
Hallo
logisch wären doch die Außenmaße?
Gruß ledum
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(Antwort) fertig | Datum: | 16:42 Di 20.09.2016 | Autor: | Loddar |
Hallo Matze!
Da findet sich wirklich nichts konkretes.
Da es beim Schallschutz einer Außenwand gegen den Außenlärm geht, würde ich jeweils mit den lichten Innenmaßen arbeiten (sowohl für die Wandfläche [mm] $S_{(W+F)}$ [/mm] als auch die Grundfläche des betrachteten Raumes [mm] $S_G$ [/mm] ).
Denn das sind ja die Flächen, die mir auch den Schall in den Raum bringen können.
Gruß
Loddar
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