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(Frage) beantwortet | Datum: | 19:45 Fr 03.07.2009 | Autor: | Pelz |
Hallo...
ich hätte da mal ein neues Anliegen... bin mir nicht sicher ob meine Frage in dem richtigen Thema drin ist...
und zwar lautet meine Frage:
Was ist der Unterschied zwischen einer umlagefinanzierten und einer kapitalgedeckten Altersvorsorge.
Dazu bräuchte ich noch eine einfach verständliche Begriffsdefinition ... was die beiden begriffe bedeuten... habe mich schon selber schlau gemacht.. aber nur etwas in dem komplizierten fachdeutsch gefunden wo eh keiner versteht... hoffe ihr könnt mir bei meinen 2 anliegen weiterhelfen...
danke schon mal im voraus...
lg tine :)
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(Antwort) fertig | Datum: | 04:21 Sa 04.07.2009 | Autor: | Josef |
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> ich hätte da mal ein neues Anliegen... bin mir nicht
> sicher ob meine Frage in dem richtigen Thema drin ist...
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> und zwar lautet meine Frage:
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> Was ist der Unterschied zwischen einer umlagefinanzierten
> und einer kapitalgedeckten Altersvorsorge.
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> Dazu bräuchte ich noch eine einfach verständliche
> Begriffsdefinition ... was die beiden begriffe bedeuten...
> habe mich schon selber schlau gemacht.. aber nur etwas in
> dem komplizierten fachdeutsch gefunden wo eh keiner
> versteht... hoffe ihr könnt mir bei meinen 2 anliegen
> weiterhelfen...
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Hallo tine,
"Zudem hat das BVerfG darauf hingewiesen, dass bei den aus den gesetzlichen Rentenversicherungen im sog. Umlageverfahren gezahlten Renten – anders als beim Kapitaldeckungsverfahren, bei dem die geleisteten Beiträge in einem Kapitalstock ertragbringend angelegt werden – „keine nennenswerten Zinserträge der geleisteten Beiträge entstehen”.
Von § 3 Nr. 63 EStG werden nur solche Beiträge des Arbeitgebers zugunsten betrieblicher Altersversorgung begünstigt, die im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden. Für Umlagen, die vom Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung entrichtet werden, kommt die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG dagegen nicht in Betracht."
Umlageverfahren
Das Umlageverfahren ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Sozialversicherungen. Die einbezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen heranzogen. In einem geringen Umfang können auch Rücklagen, wie zum Beispiel die Schwankungsreserve, gebildet werden. Im Umlageverfahren wird davon ausgegangen, dass die Einnahmen gegenüber den Ausgaben über einen langen Zeitraum konstant bleiben.
Das Umlageverfahren findet bei der Rentenversicherung, gesetzlicher Krankenversicherung, der Arbeitslosen- und der Unfall- sowie bei der Pflegeversicherung Anwendung.
Kapitaldeckungsverfahren
Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Sozialleistungen. Beim Kapitaldeckungsverfahren werden für jeden Versicherungsnehmer die später fälligen Leistungen vom Versicherungsunternehmen durch die Bildung von Rücklagen angespart. Diese Rücklagen werden aus den Beiträgen der Versicherten und den darauf entfallenden Zinsen gebildet.
Jede Generation bringt die Mittel für den eigenen Versicherungsschutz selbst auf. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche sind durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt.
Quelle
Viele Grüße
Josef
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(Frage) beantwortet | Datum: | 11:29 Sa 04.07.2009 | Autor: | Pelz |
Ok... habe ich das richtig verstanden... dass das kapitaldeckungsverfahren...eig wie privates sparen ist...man zahlt oder legt jedem monat geld weg..für sich- privat??
und bei dem umlageverfahren.. zahlt man einen bestimmten betrag ein..egal wie hoch.. aber man bekommt nur einen bestimmten beitrag i-wann ausbezahlt..egal wie viel man einbezahlt hat...und das gilt für die allgemeinhet??
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