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(Frage) beantwortet | Datum: | 23:11 Di 24.10.2006 | Autor: | murmel |
Aufgabe | Zusammenhang Impuls-Geschwindigkeit
Der relativistische Zusammenhang zwischen Impuls p und Geschwindigkeit v ("erste Bewegungsgleichung") lautet:
[mm]p = m_0 * \bruch{v}{\wurzel{1- \left( \bruch{v}{c} \right)^2}}[/mm]
Wie groß muss die Geschwindigkeit eines Teilchens sein, damit es sinnvoll ist, die relativistische Korrektur im Nenner tatsächlich in der Rechnung zu berücksichtigen, wenn diese auf 0,1 Promille genau sein soll? |
Die Aufgabe ist irgendwie klar, dennoch habe ich (wahrscheinlich) einen Gedankenfehler. Bezieht sich "...wenn diese auf 0,1 Promille genau sein soll?" auf die Geschwindigkeit oder, was ich vermute, eher auf den relativistischen Korrekturterm
[mm]\bruch{1}{\wurzel{1- \left( \bruch{v}{c} \right)^2}}[/mm]?
Ich habe diese Frage in keinem anderen Forum gestellt.
Danke für Hilfe. Bitte keine Lösungen angeben.
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Ich verstehe jetzt irgendwie deine Gedanken nicht.
Gemeint ist einfach, daß der relativistische Term sich ja irgendwann bemerkbar macht. Also, ab welcher geschwindigkeit dieser Term den Wert (1+0,0001)=1,0001 erreicht.
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 07:07 Mi 25.10.2006 | Autor: | murmel |
Hallo event_horizon, ich assozierte anfänglich genau das was du gerade geschrieben hast, allerdings verunsicherte mich ein Bekannter, der behauptete das Gegenteil: man müsse die GEschwindigkeiten des relativistschen mit dem nichtrelativistichen Ansatz auf 0,0001 Nachkommstellen vergleichen, also wan sich der Wert bei 1E-04 ändert.
den ersten Teil der Frage habe ich deswegen so verstanden "Wie groß muss die Geschwindigkeit eines Teilchens sein,..." mit dem letzten Teil der Frage "...wenn diese auf 0,1 Promille genau sein soll?" das heißt, es soll die Geschwindgkeit auf 0,1 Promille genau engegeben werden. Dabei wäre für v ein ganz anderer Wert herausgekommen als wenn ich den letzten Teil der Frage mit dem Frageteil "...damit es sinnvoll ist, die relativistische Korrektur im Nenner tatsächlich in der Rechnung zu berücksichtigen, wenn diese auf 0,1 Promille genau sein soll?"
Dann viel mir ja ein, das man in der Regel einen Bezug in einem Nebensatz-Hauptsatz oder Hauptsatz-Hauptsatz oder was auch immer -also mit "diese, welche jene" dann angibt, wenn der Ersatz für das Substantiv sich auf den vorangegangenen Satz bezieht.
also in diesem Fall "...die relativistische Korrektur [...]zu berücksichtigen, wenn diese..."
Bezogen auf "diese Korrektur". Ebenso könne man auch vermuten, das sich der letzte Fragefetzen auf "Rechnung" bezieht. D.h, die Rechnung soll auf 0,1 Promille angegeben werden. Und mit Rechnung meine der Dozent das Ausrechnen des Wertes p!
Aber vermutlich ist es ja so wie du es siehst und ich es anfänglich auch sah, es ist eigentlich (immer) das Einfache... .
Danke
Grüße
murmel
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Nunja, hier ist von Promille die Rede, oder? Das ist ein Verhältnis, kein fester Zahlenwert. Von daher geht es NICHT um Nachkommastellen, sondern um das Verhältnis von relativistischem und nicht rel. Wert.
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