www.vorhilfe.de
Vorhilfe

Kostenlose Kommunikationsplattform für gegenseitige Hilfestellungen.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Englisch
  Status Grammatik
  Status Lektüre
  Status Korrekturlesen
  Status Übersetzung
  Status Sonstiges (Englisch)

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Politik/Wirtschaft" - Ausgabe von jungen Aktien
Ausgabe von jungen Aktien < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Politik/Wirtschaft"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Ausgabe von jungen Aktien: Frage (überfällig)
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 17:52 Mi 27.05.2009
Autor: hasso

Hallo,

In der Vorlesung Finanzierung und Investionen gehts um Aktien und so.. Ich versteh da irgendwie bis jetzt nur Bahnhof. Deswegen post ich mal hier eine Aufgabe. Ich hoffe mir kann jemand dabei helfen.

Formeln die wir benutzen sind diese:


Börsenkurs = [mm] \bruch{Unternehmenswert}{Anzahl Aktien} [/mm]

nominale Kapitalerhöhung
b = [mm] \bruch{Anzahl Altaktien}{Anzahl neuer Aktien} [/mm]


Aufgabe:

[Dateianhang nicht öffentlich]

also für a) hab ich den Absatz 1 durchgelesen, so ganz blick ich da nicht druch.

(1) Die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen, die in Grundkapital umgewandelt werden sollen, müssen in der letzten Jahresbilanz und, wenn dem Beschluß eine andere Bilanz zugrunde gelegt wird, auch in dieser Bilanz unter "Kapitalrücklage" oder "Gewinnrücklagen" oder im letzten Beschluß über die Verwendung des Jahresüberschusses oder des Bilanzgewinns als Zuführung zu diesen Rücklagen ausgewiesen sein. Vorbehaltlich des Absatzes 2 können andere Gewinnrücklagen und deren Zuführungen in voller Höhe, die Kapitalrücklage und die gesetzliche Rücklage sowie deren Zuführungen nur, soweit sie zusammen den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des bisherigen Grundkapitals übersteigen, in Grundkapital umgewandelt werden.


Gruß hasso


Dateianhänge:
Anhang Nr. 1 (Typ: jpg) [nicht öffentlich]
        
Bezug
Ausgabe von jungen Aktien: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 08:36 Do 28.05.2009
Autor: Josef

Hallo hasso,


>  
> Formeln die wir benutzen sind diese:
>  
>
> Börsenkurs = [mm]\bruch{Unternehmenswert}{Anzahl Aktien}[/mm]
>  
> nominale Kapitalerhöhung
>  b = [mm]\bruch{Anzahl Altaktien}{Anzahl neuer Aktien}[/mm]
>  
>
> Aufgabe:
>  
> [Dateianhang nicht öffentlich]
>  
> also für a) hab ich den Absatz 1 durchgelesen, so ganz
> blick ich da nicht druch.
>  
> (1) Die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen, die in
> Grundkapital umgewandelt werden sollen, müssen in der
> letzten Jahresbilanz und, wenn dem Beschluß eine andere
> Bilanz zugrunde gelegt wird, auch in dieser Bilanz unter
> "Kapitalrücklage" oder "Gewinnrücklagen" oder im letzten
> Beschluß über die Verwendung des Jahresüberschusses oder
> des Bilanzgewinns als Zuführung zu diesen Rücklagen
> ausgewiesen sein. Vorbehaltlich des Absatzes 2 können
> andere Gewinnrücklagen und deren Zuführungen in voller
> Höhe, die Kapitalrücklage und die gesetzliche Rücklage
> sowie deren Zuführungen nur, soweit sie zusammen den
> zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des
> bisherigen Grundkapitals übersteigen, in Grundkapital
> umgewandelt werden.
>  

Die umzuwandelnden Kapital- und Gewinnrücklagen müssen nach § 208 Abs. 1 AktG grundsätzlich in der letzten Jahresbilanz als solche ausgewiesen sein. Ihre Umwandlung muss zu einer Erhöhung des Nennkapitals geführt haben.

Nach § 207 ff. AktG kann die Kapitalerhöhung auch aus Gesellschaftsmitteln vorgenommen werden. Für diese Kapitalerhöhung dienen die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklage, sofern in der zugrunde gelegten Bilanz kein Verlustvortrag ausgewiesen ist (§ 207Abs. 1 und § 208 Abs. 2 AktG). Auch die gesetzliche Rücklage kann in Grundkapital umgewandelt werden, soweit sie zusammen mit der Kapitalrücklage den zenten Teil des bisherigen Grundkapitals übersteigt (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AktG).


Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Ausgabe von jungen Aktien: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 11:40 Do 28.05.2009
Autor: Josef

Hallo hasso,



Aufgabe b, Frage 1:

Die Gratisaktie ist lediglich formal ein Geschenk an die Aktionäre. Dabei geht es um eine Erhöhung des Grundkapitals (als Summe der Nennwerte aller Aktien) aus eigenen Mitteln. Das Unternehmen wandelt also Rücklagen in Grundkapital um. Die Aktie verliert an Wert, sie wird "leichter" im Verhältnis der Erhöhung. Zum Ausgleich werden zusätzliche Aktien gratis ausgegeben. Das einzige Bonbon: Wenn auf die Gratisaktien die unveränderte Dividende gezahlt wird, profitiert der Aktionär. Die höhere Dividenenrendite zusammen mit dem optisch niedrigen Kurs kann zu Kursgewinnen führen.

Da dem Unternehmen aber kein Vermögen zufließt, muß an einer anderen Stelle der Bilanz gekürzt werden. (nämlich bei den Rücklagen). Der einzelne Aktionär gewinnt durch eine Kapitalerhöhung rein rechnerisch nichts, da sich das Eigenkapital pro Aktie (Buchwert), der Gewinn pro Aktie und die Dividende verringert. Der Aktionär hat zwar mehr Aktien, aber in der Summe sind diese jetzt genauso viel wert wie vorher die geringere Anzahl der Aktien.


Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Ausgabe von jungen Aktien: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 18:21 Fr 29.05.2009
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Politik/Wirtschaft"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.englischraum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]