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Ausländer: Tipp
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:20 Di 15.04.2008
Autor: chiqa

hallo, also ich muss für einen Bericht das Thema ausländer definieren. Laut gesetz Artikel 116 lautet es so:

Artikel 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.


Jedoch brauche ich 1-2 sätze also die zusammenfassung bzw. was ich davon verstehe. Also ich verstehe nur, dass laut gesetz jemand als Deutsche zählz, wenn man enien deutschen pass hat. Aber das mit dem Datum / 2. weltkrieg und so ich kann das nicht in einen satz verfassen die zusammenfassung von dem artikel. kann mir jemand da helfen mri  fehlen die wörter :)

        
Bezug
Ausländer: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:57 Di 15.04.2008
Autor: Analytiker

Hi chiqa,

> Artikel 116
>  (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist
> vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die
> deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling
> oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als
> dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des
> Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937
> Aufnahme gefunden hat.
>  (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem
> 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit
> aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen
> entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag
> wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert,
> sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in
> Deutschland genommen haben und nicht einen
> entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
>  
>
> Jedoch brauche ich 1-2 sätze also die zusammenfassung bzw.
> was ich davon verstehe. Also ich verstehe nur, dass laut
> gesetz jemand als Deutsche zählt, wenn man einen deutschen
> pass hat. Aber das mit dem Datum / 2. weltkrieg und so ich
> kann das nicht in einen satz verfassen die zusammenfassung
> von dem artikel. kann mir jemand da helfen mri  fehlen die
> wörter :)

*lächel*... mir fehlen auch oft die worte ;-)! Also, der Artikel 116 GG besagt in kurzen Worten folgendes:

- Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit inne hat.
- Ebenfalls ist Deutscher, wer im 2. Weltkrieg Deutscher war (z.B. jüdische Volksgruppe) und vertrieben wurde.
- Auch Deutscher ist, wer Ehegatte oder Sohn/Tochter dieser Flüchtlinge ist.

Meine persönliche "ad-hoc-Definition" wäre folgende gewesen:

Ausländer sind die Personen, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit inne haben.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit inne hat, haben wir oben geklärt ;-)!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

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