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Baurecht: Aufgabe1
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:29 Sa 19.01.2008
Autor: souli

Aufgabe
Ein Bauherr baut ein 3-stöckiges Haus. Im Bebauungsplan ist geregelt das aber nur 2-stöckige erlaubt sind.

Daher ein Verstoß gegen §30 BauGB

Frage darf dieses Haus abgerissen werden?

Also ich hab hier in meinem Aufschrieb als Antwort stehen:

= Keine Eingriffe in Freiheitsrechte ohne Ermächtigung in förmlichem Gesetz.
=LBO §65




Bedeutet das soviel wie, dass der Gebäude Abbruch erfolgen muss da im LBO §65 dies so geregelt ist. Der Bauherr kann sich also nicht auf seine im GG verankerten Freiheitsrechte berufen.

D.h

Also da ich jetzt selber geschaut hab bin ich zu folgendem gekommen:

Also man könnte sich auf seine Freiheitsrechte berufen wenn keine Förmlichen Gesetze dagegensprechen.

Da aber da das BauGB ein Förmliches Gesetz ist (Parlamentsgesetz) kann der Abbruch angeordnet werden.

        
Bezug
Baurecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:50 Sa 19.01.2008
Autor: Analytiker

Hi Andrew,

> Ein Bauherr baut ein 3-stöckiges Haus. Im Bebauungsplan ist
> geregelt das aber nur 2-stöckige erlaubt sind.

> Daher ein Verstoß gegen §30 BauGB

[ok] -> Ja, ist nicht zulässiug nach § 30 BauGB.

> Frage darf dieses Haus abgerissen werden?

> = Keine Eingriffe in Freiheitsrechte ohne Ermächtigung
> in förmlichem Gesetz. = LBO §65

> Bedeutet das soviel wie, dass der Gebäude Abbruch erfolgen
> muss da im LBO §65 dies so geregelt ist. Der Bauherr kann
> sich also nicht auf seine im GG verankerten Freiheitsrechte berufen.

[ok] -> Ja, es ist zu prüfen ob Verletzungen bezüglich der Freiheitsrechte des Bauherren nach GG in diesem Fall vorliegen!

> Also man könnte sich auf seine Freiheitsrechte berufen wenn
> keine Förmlichen Gesetze dagegensprechen.

[ok] -> Ja, so ist es!

> Da aber da das BauGB ein Förmliches Gesetz ist
> (Parlamentsgesetz) kann der Abbruch angeordnet werden.

  
[ok] -> Exakt. Schlüssig gelöst, bitte Normen des GG (Freiheitsrechte) mit angeben und daran denken die Subsumtion in der Falllösung strukturiert anzuorden. Ansonsten "gute Arbeit" ;-)!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

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