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(Frage) beantwortet | Datum: | 17:13 Sa 29.09.2007 | Autor: | Exo |
Aufgabe | Ein Haus mit 2 Haushalten, Haushalt A hat einen Heizkörper Größe X, Haushalt B hat einen Heizkörper (gleiche Bauart) Größe X/2. Beide Heizkörper haben Heizkostenverteilgeräte, jeweils eins. Nach einem Jahr Betrieb hat der A einen Wert von 20 auf dem Heizkostenverteiler, der B dagegen 80 als Wert. Insgesamt wurden 1000 Euro für die Heizung ausgegeben. Zu welchen Anteilen sind die 1000 Euro von A und B zu zahlen? |
Die Aufgabe ist meine Frage, wie rechnet man es aus? Kann mir bitte jemand diese Aufgabe lösen, b. z. ich brauche den Lösungsweg.
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:17 Sa 29.09.2007 | Autor: | moody |
mhhhh
ich würde sagen die sollten im verhältnis 80:20 verteilt werden.
Wegen den Werten jetzt.
Also 800 zu 200
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(Frage) beantwortet | Datum: | 17:25 Sa 29.09.2007 | Autor: | Exo |
Hallo.
Das könnte man machen, aber die Tatsache, dass der Heizkörper A doppel so groß ist, wie der Heizkörper B sagt, dass dieser doppel so viel Energie abgibt, daher ist die Verteilung alleine nach dem Heizkostenverteiler falsch. Es müssen beide Faktoren berücksichtigt werden, aber wie, dass weiss ich nicht.
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:53 Sa 29.09.2007 | Autor: | Josef |
Hallo Exo,
die Messung der Heizkosten erfolgt häufig noch nach dem Verdunstungsprinzip mit geeichten und versiegelten Glasröhrchen, die an jedem Heizkörper angebracht werden.
Die Heizkostenabrechnung erledigen in den meisten Fällen auf diese Tätigkeit spezialisierte Unternehmen, die auch den Verbrauch erfassen.
Bei einer Zentralheizung muss die Abrechnung nach den Grundsätzen der Heizkostenverordnung vorgenommen werden.
Nicht der gesamte Verbrauch wird nach den Ergebnissen der Erfassungeräte aufgeteilt. die Verteilung erfolgt nur teilweise verbrauchsabhängig und zum verbleibenden Teil verbrauchsunabhänig. Das Gesetz sieht vor, dass mindestens fünfzig Prozent, höchstens jedoch siebzig Prozent der Gesamtkosten nach Verbrauch abgerechnet werden. Der Rest wird nach einem festen Maßstab, meist nach Wohnfläche, auf die Mietparteien verteilt. Diese Gesetzesvorschrift ist aber nicht bindend. Die Verteilung darf durch Vereinbarung im Mietvertrag so geändert werden, dass bis zu hundert Prozent nach Verbrauch verteilt werden.
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:07 Sa 29.09.2007 | Autor: | moody |
Mag sein aber hat mit der Aufgabe nichts zu tun.
Ich würde sagen es bleibt bei 80:20 weil die Heizkostenverteiler die Heizkosten dann halt zu 80:20 verteilen und wohl die größe x und x/2 bereits mit berücksichtigen.
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:09 Sa 29.09.2007 | Autor: | Josef |
Hallo moody,
ich stimme dir zu.
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 10:44 Mi 03.10.2007 | Autor: | Exo |
Hallo.
Leider muss ich dem Vorschlag wiedersprechen. Stellen Sie sich folgendes vor:
RWE verkauft Wärme. Ich brauche 90° und ich kaufe Wärme gespeichert in Wasser, d. h. z. B. 10 m³ Wasser mit 90° Temperatur. Wenn ich die Wärme verbraucht habe, gebe ich das Wasser an RWE mit 20° zurück. Sie kaufen auch von RWE Wärme, brauche aber nicht so viel, Sie nehmen 5 m³ mit auch 90° und geben es auch mit 20° zurück. Nach Ihrem Vorschlag müssten wir den gleichen Preis bezahlen, da bei uns beiden ein Verbrauch von 70° vorliegt. Das kann aber nicht sein, den ich habe die Doppelte Menge verbraucht. Damit das Ganze an meinen ersten Beispiel angepasst wird, müssen wir davon ausgehen, dass Sie das Wasser an RWE mit 55° zurückgeben. Damit haben Sie den Halben Verbrauch von mir, und nach Ihren Vorschlag müssten Sie jetzt die Hälfte von dem bezahlen, was ich zahle, dass kann aber auch nicht sein, den ich habe nicht nur Doppel so viel Temperatur verbraucht, sondern auch die Doppelte Menge. Verstehen Sie jetzt das Problem?
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:15 Mi 03.10.2007 | Autor: | moody |
Also mit Wasser kaufen ist Schwachsinn weil das mit Rückkaufen einfach Mist ist.^^
Wie ich schon meinte der Verteiler würde nicht Heizkostenverteiler heißen wenn er nicht alle Faktoren (wie z.b. in deiner Rechnung) berücksichtigt und dann am Ende rausgibt, dass die kosten 80 20 verteilt werden.
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