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Bewertungseinheit - Bilmog: Frage (überfällig)
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 14:00 Fr 19.09.2008
Autor: aLeX.chill

Aufgabe
U plant für das erste Quartal 02 Exporte von 10 Mio. USD in die USA.
Zur Sicherung des Währungsrisikos schließt U noch in 01 einen
Devisenterminkontrakt ab, wonach er im ersten Quartal 02 10 Mio. USD
zu einem bereits jetzt fixierten Preis an seine Hausbank veräußern kann.
1. Alternative: Zum Stichtag hat sich der Kurs des USD gegenüber dem Euro erhöht.
2. Alternative: Zum Stichtag ist der Kurs des USD gegenüber dem Euro gesunken. Das Termingeschäft hat einen positiven Stichtagswert.


Hi,

ich habe eine Verständnisfrage zum Thema Bewertungseinheit bei Sicherungsgeschäften.

Nach §254 HGB-E gilt:
„Werden Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehene Transaktionen* zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Ausfallrisiken oder gleichartiger Risiken mit Finanzinstrumenten zusammengefasst (Bewertungseinheit), sind § 249 Abs. 1 [DrohVerlustRSt], § 252 Abs. 1 Nr. 3 [Einzelbewertung] und 4 [Vorsichts- und Imparitätsprinzip], § 253 Abs. 1 Satz 1 [AK-Prinzip] und § 256a [Währungsumrechnung] nicht anzuwenden, soweit der Eintritt der abgesicherten Risiken ausgeschlossen ist.“

Bei der Lösung der Aufgabe haben wir bei Alternative 1 aufgeschrieben, dass nach altem HGB Drohrückstellungen zu bilden sind und nach Bilmog keine wegen verweis auf §254 HGB-E

Bei der Lösung der Aufgabe haben wir bei Alternative 2 aufgeschrieben, dass keine Aktivierung nach HGB erfolgt wegen § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, also  Vorsichtsprinzip. Jetzt kommt mein Problem, die gleiche Argumentation gilt nach der Lösung wo wir aufgeschrieben haben auch für Bilmog! Obwohl aber doch in §254 HGB-E ganz klar steht, dass § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht zur Anwendung kommt.

Kann mir jemand weiterhelfen?!

        
Bezug
Bewertungseinheit - Bilmog: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 14:23 So 21.09.2008
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
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