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Forum "Politik/Wirtschaft" - Buchungssatz
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Buchungssatz: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 10:48 Do 05.02.2009
Autor: Englein89

Hallo,

ich habe hier noch ein Problem mit ein paar Buchungssätzen:

Für eine notwendige Dachreparatur des Lagers liegt der Unternehmung ein Kostenvoranschlag in Höhe von 14.000 EUro netto vor. Die Reparatur wird voraussichtlich erst im Februar des nächsten  Jahres überwiesen (wir befinden uns am 31.12.)

Wie würde ich das richtig buchen, ich tu mir hier auch schwer mit dem "netto", muss ich dann einfach noch 19% drauf rechnen?

Durchführung einer Dachreparatur für 15.000 netto +USt; der Betrag wird per Bank überwiesen. Für diese Reparatur wurde beim letzten Jahresabschluss eine Rückstellung über 14.000 Euro gebildet.

Wir würde das hier lauten? Offensichtlich buche ich dann direkt vom Rückstellungskonto ab und buche von da an die Bank und von der Bank dann wieder an...? Ich blicke da irgendwie nicht ganz durch.

Und:
Ein Teil der unter 4 gekauften Rohstoffe (es waren ROhstoffe auf Ziel über 60.000 + USt) waren unbrauchbar; der Lieferer schickt uns f+r die zurückgesandten Rohstoffe eine Gutschrift über 5800 Euro brutto. DIe Gutschrift wird mit offenen Verbindlichkeiten verrechnet.

Hier verwirren mich vor allem die offenen Verbindlichkeiten. Was bedeutet das für mich und wie würde hier die richtige Buchung lauten?

Mein Problem ist: Uns wurden immer alle uchungssätze für einen bestimmten Fall von Anfangsbuchung bis Endbuchung beigebracht und darauf muss ich jetzt anhand der verschiedenen Fälle irgendwie das Richtige "rausfriemeln" und das läuft meistens schief bei mir (s. Skonto-Thread).

Ich danke euch für eure Unterstützung!

LG

        
Bezug
Buchungssatz: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 13:55 Do 05.02.2009
Autor: Timmi


> Hallo,

Hallo!

> ich habe hier noch ein Problem mit ein paar
> Buchungssätzen:
>  
> Für eine notwendige Dachreparatur des Lagers liegt der
> Unternehmung ein Kostenvoranschlag in Höhe von 14.000 EUro
> netto vor. Die Reparatur wird voraussichtlich erst im
> Februar des nächsten  Jahres überwiesen (wir befinden uns
> am 31.12.)
>  
> Wie würde ich das richtig buchen, ich tu mir hier auch
> schwer mit dem "netto", muss ich dann einfach noch 19%
> drauf rechnen?

ganz recht!

Ich würde eine Rückstellung bilden.
z.B Aufwand für Instandhaltung an Rückstellungen

> Durchführung einer Dachreparatur für 15.000 netto +USt; der
> Betrag wird per Bank überwiesen. Für diese Reparatur wurde
> beim letzten Jahresabschluss eine Rückstellung über 14.000
> Euro gebildet.
>  
> Wir würde das hier lauten? Offensichtlich buche ich dann
> direkt vom Rückstellungskonto ab und buche von da an die
> Bank und von der Bank dann wieder an...? Ich blicke da
> irgendwie nicht ganz durch.

Einfach: Rückstellungen an Bank

> Und:
>  Ein Teil der unter 4 gekauften Rohstoffe (es waren
> ROhstoffe auf Ziel über 60.000 + USt) waren unbrauchbar;
> der Lieferer schickt uns f+r die zurückgesandten Rohstoffe
> eine Gutschrift über 5800 Euro brutto. DIe Gutschrift wird
> mit offenen Verbindlichkeiten verrechnet.
>  
> Hier verwirren mich vor allem die offenen
> Verbindlichkeiten. Was bedeutet das für mich und wie würde
> hier die richtige Buchung lauten?

Unter Vorbehalt würde ich sagen:

Verbindlichkeiten an Rohstoffe.


> Mein Problem ist: Uns wurden immer alle uchungssätze für
> einen bestimmten Fall von Anfangsbuchung bis Endbuchung
> beigebracht und darauf muss ich jetzt anhand der
> verschiedenen Fälle irgendwie das Richtige "rausfriemeln"
> und das läuft meistens schief bei mir (s. Skonto-Thread).
>  
> Ich danke euch für eure Unterstützung!
>  
> LG


Bezug
                
Bezug
Buchungssatz: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 21:28 So 08.02.2009
Autor: Englein89


> > Hallo,
>  Hallo!
>  > ich habe hier noch ein Problem mit ein paar

> > Buchungssätzen:
>  >  
> > Für eine notwendige Dachreparatur des Lagers liegt der
> > Unternehmung ein Kostenvoranschlag in Höhe von 14.000 EUro
> > netto vor. Die Reparatur wird voraussichtlich erst im
> > Februar des nächsten  Jahres überwiesen (wir befinden uns
> > am 31.12.)
>  >  
> > Wie würde ich das richtig buchen, ich tu mir hier auch
> > schwer mit dem "netto", muss ich dann einfach noch 19%
> > drauf rechnen?
>  ganz recht!
>  
> Ich würde eine Rückstellung bilden.
>  z.B Aufwand für Instandhaltung an Rückstellungen

>

Also dann 16.660 (Aufwand für Instandhaltung) an Rückstellungen 16.660? Finde es etwas seltsam, dass ich die Vorsteuer (ist ja wie eine EIngansrechnung) nicht separat buchen muss.
  

> > Durchführung einer Dachreparatur für 15.000 netto +USt; der
> > Betrag wird per Bank überwiesen. Für diese Reparatur wurde
> > beim letzten Jahresabschluss eine Rückstellung über 14.000
> > Euro gebildet.
>  >  
> > Wir würde das hier lauten? Offensichtlich buche ich dann
> > direkt vom Rückstellungskonto ab und buche von da an die
> > Bank und von der Bank dann wieder an...? Ich blicke da
> > irgendwie nicht ganz durch.
>  Einfach: Rückstellungen an Bank

Kann ich mir aber nicht vorstellen, denn da steht ja noch etwas davon, dass die Dachreparatur durchgeführt wurde, die 15.000 + UST gekostet hat. Ich habe aber nur eine Rückstellung von 14.000 gebildet. Dann müsste ich doch noch den Rest irgendwie überweisen?!

>  > Und:

>  >  Ein Teil der unter 4 gekauften Rohstoffe (es waren
> > ROhstoffe auf Ziel über 60.000 + USt) waren unbrauchbar;
> > der Lieferer schickt uns f+r die zurückgesandten Rohstoffe
> > eine Gutschrift über 5800 Euro brutto. DIe Gutschrift wird
> > mit offenen Verbindlichkeiten verrechnet.
>  >  
> > Hier verwirren mich vor allem die offenen
> > Verbindlichkeiten. Was bedeutet das für mich und wie würde
> > hier die richtige Buchung lauten?
>  Unter Vorbehalt würde ich sagen:
>  

Ich hab darüber nachgedacht. Vielleicht eher: Bank an Verbindlichkeiten?

Bezug
                        
Bezug
Buchungssatz: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 07:15 Mo 09.02.2009
Autor: Josef

Hallo Englein,


> > > Für eine notwendige Dachreparatur des Lagers liegt der
> > > Unternehmung ein Kostenvoranschlag in Höhe von 14.000 EUro
> > > netto vor. Die Reparatur wird voraussichtlich erst im
> > > Februar des nächsten  Jahres überwiesen (wir befinden uns
> > > am 31.12.)
>  >  >  
> > > Wie würde ich das richtig buchen, ich tu mir hier auch
> > > schwer mit dem "netto", muss ich dann einfach noch 19%
> > > drauf rechnen?


Nein!

>  >  
> > Ich würde eine Rückstellung bilden.
>  >  z.B Aufwand für Instandhaltung an Rückstellungen
>  >

>

[ok]

  

> Also dann 16.660 (Aufwand für Instandhaltung) an
> Rückstellungen 16.660? Finde es etwas seltsam, dass ich die
> Vorsteuer (ist ja wie eine EIngansrechnung) nicht separat
> buchen muss.
>    

[notok]



Für die dringend notwendige Gebäude-Reparatur, die im Februar nächsten Jahres nachgeholt werden soll, rechnen wir laut Kostenvoranschlag mit etwa 14.000 Euro netto.

Buchungssatz:

Fremdinstandhaltung (Reparaturen) = 14.000

                                  an Sonstige Rücklagen = 14.000


Die Umsatzsteuer wird erst dann gebucht, wenn die Leistung erbracht ist und ein Beleg vorliegt.


Viele Grüße
Josef

Bezug
                                
Bezug
Buchungssatz: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 10:26 Mo 09.02.2009
Autor: Englein89

Wobei ich da jetzt doch nochmal nachhaken muss, denn:
Wenn ich doch eine Leistung in Ansopruch nehme, aber erst später zahle, handelt es sich dabei nicht um eine sonstige Verbindlichkeit?

Bei "Der Handelskammerbeitrag für das letzte Quartal in Höhe von 580 wird erst im Januar überwiesen"
Und ich habe gesagt

Aufwand für Gebühren an sonstige Verbindlichkeiten. Wäre das hier richtig? Und wenn ja, warum gibt es zwischen den FÄllen einen Unterschied.

Bezug
                                        
Bezug
Buchungssatz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 10:59 Mo 09.02.2009
Autor: Josef

Hallo Englein,

> Wobei ich da jetzt doch nochmal nachhaken muss, denn:
>  Wenn ich doch eine Leistung in Ansopruch nehme, aber erst
> später zahle, handelt es sich dabei nicht um eine sonstige
> Verbindlichkeit?


[ok]

"Reparaturen" ist spezifischer. Sonstige Verbindlichkeiten ist der Oberbegriff. Dein Buchungssatz ist daher nicht falsch.

>  
> Bei "Der Handelskammerbeitrag für das letzte Quartal in
> Höhe von 580 wird erst im Januar überwiesen"
>  Und ich habe gesagt
>  
> Aufwand für Gebühren an sonstige Verbindlichkeiten. Wäre
> das hier richtig?

[ok]


Gebühren an übrige sonstige Verbindlichkeiten = 580

> Und wenn ja, warum gibt es zwischen den
> FÄllen einen Unterschied.  


an Rückstellungen kann ich nicht buchen. Die Gebühren sind der Höhe nach genau bekannt.
Rückstellungen werden nur dann gebildet, die in ihrer Höhe und Fälligkeit noch nicht genau bekannt sind.
Die Fälligkeit der Zahlung für die Reparatur war der Höhe nach und der Zahlungsfälligkeit nach nicht genau bekannt.


Viele Grüße
Josef

Bezug
                                                
Bezug
Buchungssatz: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:43 Mo 09.02.2009
Autor: Englein89

Okay, also würde ich bei

"Für eine vermietete Lagerhalle wird die Dezembermiete in Höhe von 6200 erst im Januar überwiesen"

buchen:
Aufwand für Pacht an sonstige Verbindlichkeiten?

Bezug
                                                        
Bezug
Buchungssatz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:32 Mo 09.02.2009
Autor: Josef

Hallo Englein,

>  
> "Für eine vermietete Lagerhalle wird die Dezembermiete in
> Höhe von 6200 erst im Januar überwiesen"
>  
> buchen:
>  Aufwand für Pacht an sonstige Verbindlichkeiten?


????


Die Aufgabenstellung ist nicht klar genug!

"für eine vermietete Lagerhalle" das bedeutet für mich: wir haben eine Lagerhalle vermietet. Insoweit haben wir eine Forderung.

Buchungssatz:

übrige sonstige Forderungen an Erträge aus Vermietung und Verpachtung


Damit der Ertrag des abgelaufenen Geschäftsjahres periodenrichtig erfasst wird, bucht man einstweilen die ausstehende Miete (für vermietete Geschäftsräume).  Die Gegenbuchung erfolgt auf dem Konto "Sonstige Forderungen", da die Gutschrift erst im neuen Jahr getätigt wird.


Der andere Fall:
Die Dezembermiete für eine gemietete Lagerhalle ist noch nicht abgebucht.

Buchungssatz:

Aufwand für Mieten/Pacht an sonstige Verbindlichkeiten.


Viele Grüße
Josef

Bezug
                        
Bezug
Buchungssatz: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 08:13 Mo 09.02.2009
Autor: Josef

Hallo Englein,


>    
> > > Durchführung einer Dachreparatur für 15.000 netto +USt; der
> > > Betrag wird per Bank überwiesen. Für diese Reparatur wurde
> > > beim letzten Jahresabschluss eine Rückstellung über 14.000
> > > Euro gebildet.
>  >  >  
> > > Wir würde das hier lauten? Offensichtlich buche ich dann
> > > direkt vom Rückstellungskonto ab und buche von da an die
> > > Bank und von der Bank dann wieder an...? Ich blicke da
> > > irgendwie nicht ganz durch.
>  >  Einfach: Rückstellungen an Bank
>  
> Kann ich mir aber nicht vorstellen, denn da steht ja noch
> etwas davon, dass die Dachreparatur durchgeführt wurde, die
> 15.000 + UST gekostet hat. Ich habe aber nur eine
> Rückstellung von 14.000 gebildet. Dann müsste ich doch noch
> den Rest irgendwie überweisen?!
>  


Sonstige Rückstellungen = 14.000
+ andere sonstige betriebliche Aufwendungen = 1.000
+ Vorsteuern = 2.400

                                   an Bank = 17.400




Viele Grüße
Josef

Bezug
                        
Bezug
Buchungssatz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 08:34 Mo 09.02.2009
Autor: Josef

Hallo Englein,


>  >  >  Ein Teil der unter 4 gekauften Rohstoffe (es waren
> > > ROhstoffe auf Ziel über 60.000 + USt) waren unbrauchbar;
> > > der Lieferer schickt uns f+r die zurückgesandten Rohstoffe
> > > eine Gutschrift über 5800 Euro brutto. DIe Gutschrift wird
> > > mit offenen Verbindlichkeiten verrechnet.
>  >  >  
> > > Hier verwirren mich vor allem die offenen
> > > Verbindlichkeiten. Was bedeutet das für mich und wie würde
> > > hier die richtige Buchung lauten?
>  >  Unter Vorbehalt würde ich sagen:
>  >  
> Ich hab darüber nachgedacht. Vielleicht eher: Bank an
> Verbindlichkeiten?



Erste Buchung:

Handelsware (Rohstoffe) = 60.000
+ VSt = 9.600

                                      an Verbindlichkeiten = 69.600


2. Buchung (Berichtigungsbuchung):

Verbindlichkeiten = 5.800

                                       an Nachlässe Handelwaren = 5.000
                                            + VSt = 800






Viele Grüße
Josef

Bezug
                                
Bezug
Buchungssatz: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 10:23 Mo 09.02.2009
Autor: Englein89

Danke, danke, danke! :)

Bezug
                                
Bezug
Buchungssatz: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 12:59 Mi 11.02.2009
Autor: Englein89

Kannst du mir denn vielleicht grob erklären, wann ich die Konten Nachlässe und Erlösberichtigungen berühre und wie diese zu handhaben sind? Ich glaube, dass ich sowohl im Beschaffungs- als auch Absatzbereich mein großes Problem. Ich weiß nie, in welchen Fällen ich welche von den beiden Konten nehmen muss, wofür und wie ich damit umgehen muss (wie normale Erfolgs bzw Aufwandskonten? Ich habe gehört, man müsste hier aber die Seiten logisch umdrehen?).

Darüber wäre ich sehr dankbar!

Bezug
                                        
Bezug
Buchungssatz: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:57 Fr 13.02.2009
Autor: Josef

Hallo Englein,

> Kannst du mir denn vielleicht grob erklären, wann ich die
> Konten Nachlässe und Erlösberichtigungen berühre und wie
> diese zu handhaben sind? Ich glaube, dass ich sowohl im
> Beschaffungs- als auch Absatzbereich mein großes Problem.
> Ich weiß nie, in welchen Fällen ich welche von den beiden
> Konten nehmen muss, wofür und wie ich damit umgehen muss
> (wie normale Erfolgs bzw Aufwandskonten? Ich habe gehört,
> man müsste hier aber die Seiten logisch umdrehen?).
>  


Bei Nachlässen vermindern sich die Einstandspreise der eingekauften Waren um die von den Lieferern nachträglich gewährten Preisnachlässe, z.B. auf Grund von Mängelrügen. Sie sind daher auf der Habenseite des Warenkontos zu buchen. Andererseits sind Preisnachlässe, die wir den Kunden nachträglich gewähren, auf der Sollseite des Warenverkaufskontos zu erfassen.

Bei der Errechnung des Warenverkaufs zu Einstandspreisen kann man jetzt den Endbestand nicht mehr von der Sollseite des Wareneinkaufskontos abziehen. Es müssen auch die Rücksendungen und Nachlässe (im Haben) berücksichtigt werden, d.h. man muss vom Saldo des Wareneinkaufskontos ausgehen.



Viele Grüße
Josef

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