Buchungsvorgänge < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 19:50 Mi 23.02.2011 | Autor: | Natalia |
Aufgabe | Sie sind in der mit der Prüfung von Buchungsvorgängen beauftragt. In welchen der vorliegenden Fälle liegt eine Ausgabe vor?
1. Bei der Rücksendung der Einkommenssteuererklärung
2. Bei der Erfassung der Abschreibung auf Sachanlagen
3. Bei der Aufnahme eines Darlehens
4. Bei der Auszahlung eines Lohnvorschusses
5. Bei der Privatentnahme von Waren
Hier die Lösung: 4 |
Hallo zusammen,
ich komme bei der oben stehenden Aufgabe nicht ganz klar. Vielleicht kann mir jemand von euch erklären, warum nur die Lösung 4 infrage kommt.
Ich habe gedacht die 5. Warum kommt die 5 nicht infrage oder die Aufnahme eines Darlehens. Die Firma holt sich zwar eine Darlehn, womit sie erst einmal arbeiten kann, aber dass Darlehn muss man doch auch bezahlen mit Zinsen.
Bei der Auszahlung eines Lohnvorschuss ist es eine Ausgabe aber der Mitarbeiter bekommt den Lohnvorschuss bei der nächsten Auszahlung ja eh abgezogen – also wäre es doch wieder null oder?
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
LG
Natalia
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 06:55 Do 24.02.2011 | Autor: | Josef |
Hallo Natalia,
> Sie sind in der mit der Prüfung von Buchungsvorgängen
> beauftragt. In welchen der vorliegenden Fälle liegt eine
> Ausgabe vor?
>
> 1. Bei der Rücksendung der Einkommenssteuererklärung
> 2. Bei der Erfassung der Abschreibung auf Sachanlagen
> 3. Bei der Aufnahme eines Darlehens
> 4. Bei der Auszahlung eines Lohnvorschusses
> 5. Bei der Privatentnahme von Waren
>
> Hier die Lösung: 4
> ich komme bei der oben stehenden Aufgabe nicht ganz klar.
> Vielleicht kann mir jemand von euch erklären, warum nur
> die Lösung 4 infrage kommt.
Die Zahlung eines Lohnvorschusses bedeutet eine Auszahlung im Zeitpunkt heute.
>
> Ich habe gedacht die 5. Warum kommt die 5 nicht infrage
> oder die Aufnahme eines Darlehens. Die Firma holt sich zwar
> eine Darlehn, womit sie erst einmal arbeiten kann, aber
> dass Darlehn muss man doch auch bezahlen mit Zinsen.
>
Die Sach- und Nutzungsentnahmen werden als Eigenverbrauch bezeichnet.
> Bei der Auszahlung eines Lohnvorschuss ist es eine Ausgabe
mit der Auszahlung von heute stellt sie eine Ausgabe dar.
> aber der Mitarbeiter bekommt den Lohnvorschuss bei der
> nächsten Auszahlung ja eh abgezogen – also wäre es doch
> wieder null oder?
>
Aber es kommt ja erst einmal auf den Zeitpunkt der Auszahlung an; dann ist es für das Unternehmen eine Auszahlung.
Viele Grüße
Josef
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