Einkünfte < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:57 Do 19.03.2009 | Autor: | Timmi |
Hey, noch ne Frage:
Dürfen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
negative mit positiven Einküften verrechnet werden?
X hat -18000 im Gewerbebetrieb
und 20000 aus selbstständiger Arbeit?
Vielen Dank!!
Gruß Timmi
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(Antwort) fertig | Datum: | 15:28 Do 19.03.2009 | Autor: | Josef |
Hallo Timmi,
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> Dürfen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
> negative mit positiven Einküften verrechnet werden?
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> X hat -18000 im Gewerbebetrieb
> und 20000 aus selbstständiger Arbeit?
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Soweit ein negatives Ergebnis bei einer Einkunftsart nicht durch besondere Vorschriften ausgeschlossen ist (Begrenzung des hozizontalen Verlustausgleichs), dürfen negative Einkünfte in vollem Umfang mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
Ein Verlust aus einer Einkunftsart, z.B. aus Vermietung und Verpachtung, vermindert im selben Jahr anderen positiven Einkünfte. Dadurch verringert sich der Gesamtbetrag der Einkünfte, damit das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast. Diesen sog. Verlustausgleich im gleichen Jahr, der in § 2 Abs. 3 EStG geregelt ist, führt das Finanzamt in der Steuerveranlagung automatisch durch. Er ist stets vollständig durchzuführen, kann also nicht beschränkt werden.
Viele Grüße
Josef
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