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(Frage) beantwortet | Datum: | 21:23 Do 02.07.2009 | Autor: | moer16 |
Aufgabe | Zweieinhalb Jahre weren monatlich jeden Ersten 100 Euro eingezahlt. Danach bleibt das angesparte Kapital noch ein halber Jahr liegen. Der Nominalzins betrage 8 % per anno.
a) Welcher Betrag ist am Ende des dritten Jahres (31.12.) verfügbar?
b) Wie hoch ist der Effektivzins?
c) Wie ändert sich das Ergebnis bei quartalsweiser Zahlung?
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1. Wird a) nach unterjähriger Verzinsung oder Zinseszinsrechnung gerechnet?
2. Rechne ich mit 3 Jahren Zinsen, oder zweieinhalb Jahren?
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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(Antwort) fertig | Datum: | 21:59 Do 02.07.2009 | Autor: | Sigma |
Hallo,
> 1. Wird a) nach unterjähriger Verzinsung oder
> Zinseszinsrechnung gerechnet?
Das kommt aus der Aufgabenstellung nicht eindeutig hervor. Ich gehe mal von Zinseszins per anno(pro Jahr) aus. Von unterjähriger Verzinsung steht in der Aufgabenstellung nichts. Du kannst ja beide Varianten ausrechnen.
Ist die Verzinsung jährlich, ist der Nominalzins gleich dem effektiven. Ich habe den Begriff Nominalzins aber meist im Zusammenhang mit Krediten, Darlehen gefunden.
> 2. Rechne ich mit 3 Jahren Zinsen, oder zweieinhalb
> Jahren?
Natürlich mit 3 Jahren. 2 1/2 Jahre wird monatlich eingezahlt und dann noch ein halbes Jahr der Endwert dieser "Rente" verzinst. Oder stellst du das halbe Jahr der bank kostenlos(ihne Zins) zu Verfügung.
gruß sigma
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(Antwort) fertig | Datum: | 09:26 Fr 03.07.2009 | Autor: | Josef |
> Zweieinhalb Jahre weren monatlich jeden Ersten 100 Euro
> eingezahlt. Danach bleibt das angesparte Kapital noch ein
> halber Jahr liegen. Der Nominalzins betrage 8 % per anno.
> a) Welcher Betrag ist am Ende des dritten Jahres (31.12.)
> verfügbar?
> b) Wie hoch ist der Effektivzins?
> c) Wie ändert sich das Ergebnis bei quartalsweiser
> Zahlung?
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> 1. Wird a) nach unterjähriger Verzinsung oder
> Zinseszinsrechnung gerechnet?
> 2. Rechne ich mit 3 Jahren Zinsen, oder zweieinhalb
> Jahren?
>
Hallo moer,
genau genommen, liegt hier eine Rentenrechnung bei nicht-ganzzahlingen Laufzeiten vor; eine sogenannte gemischte Verzinsung. Gemischte Verzinsung ist dann anzuwenden, wenn die letzte Zahlung zwar mit dem Ende der Zahlungsperiode, aber nicht mit dem Ende der Zinsperiode zusammenfällt.
Du musst diejenige Methode anwenden, die ihr bereits besprochen habt.
Viele Grüße
Josef
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