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Forum "Geschichte" - Frauen in beidn Teilen Dt-land
Frauen in beidn Teilen Dt-land < Geschichte < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Frauen in beidn Teilen Dt-land: geteilte Dt-land 1949-1989
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 15:34 So 05.07.2009
Autor: lalalove

Hallo,
ich hab ein Bild bekommen, zu dem ich die Bedeutung für Frauen in der Bunddesrepublik der Aktion auf dem Bild erötern muss.

[Dateianhang nicht öffentlich]

..Da verstoßen die Frauen ja gegen das damalige Verbot der Abtreibung die laut Strafgesetzbuchs bis 1974 mit Gefängnis bestraft wurde.

Aber was bedeutete denn dies nun für die Frauen?

Dateianhänge:
Anhang Nr. 1 (Typ: jpg) [nicht öffentlich]
        
Bezug
Frauen in beidn Teilen Dt-land: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:56 So 05.07.2009
Autor: angela.h.b.


> Hallo,
>  ich hab ein Bild bekommen, zu dem ich die Bedeutung für
> Frauen in der Bunddesrepublik der Aktion auf dem Bild
> erötern muss.

>  
> ..Da verstoßen die Frauen ja gegen das damalige Verbot der
> Abtreibung die laut Strafgesetzbuchs bis 1974 mit
> Gefängnis bestraft wurde.
>  
> Aber was bedeutete denn dies nun für die Frauen?

Hallo,

vielleicht erzählst Du uns, was Du Dir bisher so alles überlegt und recherchiert hast.

Dann können diejenigen, denen noch etwas einfällt, Aspekte ergänzen.

Gruß v. Angela





Bezug
                
Bezug
Frauen in beidn Teilen Dt-land: Frauenbewegung + Frage
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:06 So 05.07.2009
Autor: lalalove

Hm..

Also in den 1970er jahren gab es eine Parteien unabhängige Frauenbewegung, in der Frauen für die Verwirklichung der Gleichberechtigung kämpften.
Sie mochten die einseitige Arbeitsverteilung zwischen Männe rund Frauen nicht, da diese ungerecht gegenüber den Frauen war.
Und sie waren gegen den Verbot der ABtreibung.

Wie war denn eigentlich die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch in der DDR?
bzw. wo kann ich das vllt im Internet finden?

Bezug
                        
Bezug
Frauen in beidn Teilen Dt-land: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:02 So 05.07.2009
Autor: M.Rex

Hallo

> Hm..
>  
> Also in den 1970er jahren gab es eine Parteien unabhängige
> Frauenbewegung, in der Frauen für die Verwirklichung der
> Gleichberechtigung kämpften.
>  Sie mochten die einseitige Arbeitsverteilung zwischen
> Männe rund Frauen nicht, da diese ungerecht gegenüber den
> Frauen war.
>  Und sie waren gegen den Verbot der ABtreibung.

Dazu mal einen Link von []vom Deutschen historischen Museum - der generell sehr empfehlenswert ist.

[]Frauenbewegung in den 70ern

>  
> Wie war denn eigentlich die Regelung zum
> Schwangerschaftsabbruch in der DDR?
>  bzw. wo kann ich das vllt im Internet finden?


[]hier z.B.

Marius

Bezug
                                
Bezug
Frauen in beidn Teilen Dt-land: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:42 So 05.07.2009
Autor: lalalove


> > Wie war denn eigentlich die Regelung zum
> > Schwangerschaftsabbruch in der DDR?

§ 218 – Schwangerschaftsabbruch.
(1) 1 Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2 Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) 1 Der Versuch ist strafbar. 2 Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

_____________________

Nun weiß ich immer noch nicht ganz was die Aktion für die Frauen in der DDR bedeutet,

außer das sie eben abgetrieben haben, und somit gegie haben den § 218 – Schwangerschaftsabbruch gehandelt haben.
=> sie haben ihre Kinder getötet

aber dies bezeichnet man nicht als "Bedeutung" oder?




Bezug
                                        
Bezug
Frauen in beidn Teilen Dt-land: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 00:47 Mo 06.07.2009
Autor: leduart

Hallo
218 galt fuer die BRD nicht fuer die DDR dort war es 153, ab 1972 die ersten 12 Wochen den frauen voellig freigestellt.
Da du schreibst "sie toeten ihre Kinder" und nicht sie trieben einen winzigen embryo ab, hast du dazu offensichtlich ne Meinung. warum schreibst du nicht. Willst du dass es verboten ist, willst du das fuer alle, oder nur fuer die, die es aus religioesen oder persoenlichen ethischen Gruenden nicht wollen?
Unter welchen Umstaenden darf man? usw. du hast doch sicher ne Meinung, die darf auch ne andere sein als die der frauen auf dem Titel! vielleicht solltest du wissen dass 40 jahre danach die entsprechenden maenner, die auch frauen dazu draengten oder ihnen halfen ein aehnliches "Bekenntnis" veroffentlichten.
In der DDr gab es die Moeglichkeit von Kindergrippen und Tagesstaetten, die es damals in der BRD praktisch nicht gab.
Geburten ausserhalb einer ehe wwurden gesellschaftlich geaechtet usw.
Auf jeden fall haben die DDR frauen (und Maenner) eine Abtreibung ohne Einschraenkung in den ersten 12 Wochen frueher gehabt, und wenn sie Kinder hatten viel mehr Hilfe.
Gruss leduart

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