www.vorhilfe.de
Vorhilfe

Kostenlose Kommunikationsplattform für gegenseitige Hilfestellungen.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Englisch
  Status Grammatik
  Status Lektüre
  Status Korrekturlesen
  Status Übersetzung
  Status Sonstiges (Englisch)

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Jura" - Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Geschäftsfähigkeit: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:44 So 01.11.2009
Autor: Sasilein

Aufgabe
Opa Günther schenkt seinem 5-jährigen Enkel eine Spiegelreflexkamera im wert von 700 EUR. Ist dies rechtswirksam?

Nun meine Frage, dürfte das Kind diese rein rechtlich annehmen? Es ist ja nunmal geschäftsunfähig...
(Ich hab mir dieses Beispiel nicht ausgedacht....)

        
Bezug
Geschäftsfähigkeit: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:35 So 01.11.2009
Autor: Josef


> Opa Günther schenkt seinem 5-jährigen Enkel eine
> Spiegelreflexkamera im wert von 700 EUR. Ist dies
> rechtswirksam?
>  Nun meine Frage, dürfte das Kind diese rein rechtlich
> annehmen? Es ist ja nunmal geschäftsunfähig...
>  (Ich hab mir dieses Beispiel nicht ausgedacht....)


Hallo,
Geschäftsunfähige Personen können nicht rechtswirksam handeln. Ihre Willenserklärungen sind lt. § 105 (1) nichtig. Jegliches Rechtsgeschäft kann nur der gesetzliche Vertreter für den Geschäftsunfähigen abschließen. Nach § 104 sind geschäftsunfähig Kinder unter sieben Jahren.

Der Geschäftsunfähige kann nur durch seinen gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern, Vormund) rechtsgültige Willenserklärungen abgeben.


Die Schenkung (§ 516 BGB) ist eine Zuwendung, durch die jemand einen anderen aus seinem Vermögen bereichert. Schenker und Beschenkter müssen sich einig über die Unentgeltlichkeit sein. Die Schenkung kommt wie jeder Vertrag durch zwei Willenserklärungen (§§ 145 ff. BGB) zustanden und ist wegen der Unentgeltlichkeit der Zuwendungen ein einseitig verpflichtender Vertrag.

Eine Schenkung ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft; ein einseitig verpflichtender Vertrag.


Viele Grüße
Josef

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.englischraum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]