www.vorhilfe.de
Vorhilfe

Kostenlose Kommunikationsplattform für gegenseitige Hilfestellungen.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Englisch
  Status Grammatik
  Status Lektüre
  Status Korrekturlesen
  Status Übersetzung
  Status Sonstiges (Englisch)

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Jura" - Gesellschafsrecht
Gesellschafsrecht < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Gesellschafsrecht: Vortrag
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 12:27 Sa 17.05.2008
Autor: hasso

Hallo zusammnen,


Ich hätte maal ne frage und zwar muss ich demnächst ein Vortrag in Gesellschaftsrecht halten.

Der überschrift des Vortrags lautet:

[b]Gesellschaften durch Gesellschaften[b]

so grob würd ich sagen , das man damit meint das wenn man beispielsweise ne GmbH gründet .. noch ne Aktiengesselschaft oder ne Mischform gründet..

Mir fehlts an Menge an Literatur zu dem thema. kennt jemand vielleicht ein Buch mit den Informationen die ich bräuchte?

bzw. Was könntet ihr mir noch rarten inhaltlich reinzusetzen.


Danke.
Lieben Gruß
hasso

        
Bezug
Gesellschafsrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:33 Sa 17.05.2008
Autor: Analytiker

Hi hasso,

> Der überschrift des Vortrags lautet:

> Gesellschaften durch Gesellschaften

> so grob würd ich sagen , das man damit meint das wenn man
> beispielsweise ne GmbH gründet .. noch ne
> Aktiengesselschaft oder ne Mischform gründet..

Hähhh.. verstehe ich nicht ;-)! Wenn du eine GmbH gründest, dann gründest du eine GmbH, und nix anderes...! Also den Gedanken ganz schnell wieder verwerfen. Nein, ich denke das ist anders gemeint. Das erste "Gesellschaften" ist als Synonym für "Handeln" oder "Arbeiten" zu sehen. Also im übertragenden Sinne: Wie kann man handlungsbereit sein, durch Gesellschaftsformen? Das ist wohl eher der gemeinte Gedanke. Wenn du die Überschrift (mal wieder) aus dem Zusammenhang gerissen haben solltest, kann sich das natürlich revidieren *g*!

> Mir fehlts an Menge an Literatur zu dem thema. kennt jemand
> vielleicht ein Buch mit den Informationen die ich bräuchte?

Schau dir mal den "Klunzinger" (Einführung in das Gesellschaftsrecht) an. Ein mitteldickes Buch, wo alles Relevante soweit erstmal erklärt ist. Sollte für deine Belange locker reichen...

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Gesellschafsrecht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 16:24 Sa 17.05.2008
Autor: hasso

hallo Analytiker

erstmaal danke...  hab eben unter meinen Notizen geguckt..

.. und das Thema heisst doch

.. Die Gründung von Geselschaften durch Geselschaften..
Da bin ich mir noch sicher dass das so hieß..

Eigentlich das selbe oder?

.. Mein Prof. hat irgendwas von  Geselscchaft gründen und dann noch eine Gründen..

Werd mir trozdem das Buch gleich von der Uni  ausleihen.

Danke für die Hilfe.

Gruß hasso







Bezug
                        
Bezug
Gesellschafsrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:35 Sa 17.05.2008
Autor: Analytiker

Hi hasso,

> .. Die Gründung von Geselschaften durch Geselschaften..
>  Da bin ich mir noch sicher dass das so hieß..

habe ich es doch gewusst *smile*! Mal wieder völlig aus dem Zusammenhang gerissen mein Lieber. Gewöhn dir mal bitte für die Zukunft an, nicht immer vermeidlich unwichtige Details wegzulassen *smile*! Eben genauso solche Missverständnisse sind das vermeidbar...

> Eigentlich das selbe oder?

NEIN, dann natürlich nicht. Natürlich können Gesellschaften dann Gesellschaften (übrigens mit Doppel "l") gründen, sog. Tochterunternehmen etc...

> .. Mein Prof. hat irgendwas von  Geselscchaft gründen und
> dann noch eine Gründen..

In welchem Kontext denn bitte? ;-)

> Werd mir trozdem das Buch gleich von der Uni  ausleihen.

Kannst du dir ja mal ansehen, ob's dir genehm ist. Ist genauso "uninteressant" wie jedes andere Buch über Gesellschaftsrecht auch *zwinker*...!

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                                
Bezug
Gesellschafsrecht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:05 Sa 17.05.2008
Autor: hasso

hi analytiker

du hattest mal wieder rechte ;) hehe
  

> NEIN, dann natürlich nicht. Natürlich können Gesellschaften
> dann Gesellschaften (übrigens mit Doppel "l") gründen, sog.
> Tochterunternehmen etc...
>  
> > .. Mein Prof. hat irgendwas von  Geselscchaft gründen und
> > dann noch eine Gründen..
>
> In welchem Kontext denn bitte? ;-)

Den Kontext .. I dont know.. Hauptsache es passt zur Überschrift..

Über was soll ich den jetzt schreiben. weiß noch immer nicht so genau was Sache ist.

Könntest du mir ein paar unterpunkte nennen die damit zu tun haben.. und die nötigen Informationen such ich dann zusammen..

Das wär sehr nett!!




Liebe Grüße
hasso


Bezug
                                        
Bezug
Gesellschafsrecht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:23 Sa 17.05.2008
Autor: Analytiker

hi hasso,

> du hattest mal wieder rechte ;) hehe

*zwinker*...
  

> Den Kontext .. I dont know.. Hauptsache es passt zur Überschrift..

*puuuuh*... wenn ich so etwas schon wieder höre, wird mir schlecht ;-)! Aber nun gut, ich versuch's mal.

> Könntest du mir ein paar unterpunkte nennen die damit zu
> tun haben.. und die nötigen Informationen such ich dann zusammen..

Naja, es geht doch nun offensichtlich darum, das Gesellschaften (z.B. der Mutterkonzern) andere Gesellschaften (z.B. Tochterunternehmen) gründen kann. Stell dir mal vor, eine Konzern (idealerweise AG) gründet eine Holding (ich hoffe du weißt was das is?!?), dies könnte dann aus gesellschaftsrechtlicher Sicht z.B. eine GmbH sein...

Was möchtest du jetzt mit "Unterpunkten"? ich habe dir gesagt, um was es wohl (soweit ich Informationen von dir bekommen habe) geht. Nun mach du dir doch mal Gedanken, wie man dieses Thema in Unterbereiche splitten kann. Ich korrigiere (wenn gewünscht) dann gernen.

Lieeb Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Gesellschafsrecht: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 16:24 Sa 17.05.2008
Autor: hasso

hallo Analytiker

erstmaal danke...  hab eben unter meinen Notizen geguckt..

.. und das Thema heisst doch

.. Die Gründung von Geselschaften durch Geselschaften..
Da bin ich mir noch sicher dass das so hieß..

Eigentlich das selbe oder?

.. Mein Prof. hat irgendwas von  Geselscchaft gründen und dann noch eine Gründen..

Werd mir trozdem das Buch gleich von der Uni  ausleihen.

Danke für die Hilfe.

Gruß hasso

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.englischraum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]