www.vorhilfe.de
Vorhilfe

Kostenlose Kommunikationsplattform für gegenseitige Hilfestellungen.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Englisch
  Status Grammatik
  Status Lektüre
  Status Korrekturlesen
  Status Übersetzung
  Status Sonstiges (Englisch)

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Jura" - Gewährleistung
Gewährleistung < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Gewährleistung: Frage (überfällig)
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 11:00 Mo 18.06.2012
Autor: nicom88

Hi, folgende Konstellation:

Kaufvertrag (zw. Privatleuten) - Bestätigung der Mängelfreiheit + Fahrbereitschaft + Unfallfreiheit - Ausschluss der Sachmängelhaftung außer für grobe Fahrlässigkeit etc...

Wie ist der Umstand zu werten, dass erst eine Bestätigung über die Mängelfreiheit erfolgt, dann aber die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird? Widerspricht sich ja etwas...

Meine Ansicht: Grds. gilt der Gewährleistungsausschluss, aber die Bestätigung der "Beschaffenheit" spricht für arglistige Täuschung (§444), da hier ins Blaue hinein (oder sogar arglistig) etwas bestätigt wurde, was nicht der Beschaffenheit entspricht und erkennbar Relevanz für den Käufer hatte.

Was sagt ihr?

Und noch eine zweite Frage; Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten.
Sind diese nur neben der Leistung geltend zu machen, oder fallen die teilweise auch unter Schadensersatz statt der Leistung? Grds. ist dies meiner Meinung nach möglich.

        
Bezug
Gewährleistung: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 11:20 Mi 20.06.2012
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.englischraum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]