Gewährleistung < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) überfällig | Datum: | 11:00 Mo 18.06.2012 | Autor: | nicom88 |
Hi, folgende Konstellation:
Kaufvertrag (zw. Privatleuten) - Bestätigung der Mängelfreiheit + Fahrbereitschaft + Unfallfreiheit - Ausschluss der Sachmängelhaftung außer für grobe Fahrlässigkeit etc...
Wie ist der Umstand zu werten, dass erst eine Bestätigung über die Mängelfreiheit erfolgt, dann aber die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird? Widerspricht sich ja etwas...
Meine Ansicht: Grds. gilt der Gewährleistungsausschluss, aber die Bestätigung der "Beschaffenheit" spricht für arglistige Täuschung (§444), da hier ins Blaue hinein (oder sogar arglistig) etwas bestätigt wurde, was nicht der Beschaffenheit entspricht und erkennbar Relevanz für den Käufer hatte.
Was sagt ihr?
Und noch eine zweite Frage; Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten.
Sind diese nur neben der Leistung geltend zu machen, oder fallen die teilweise auch unter Schadensersatz statt der Leistung? Grds. ist dies meiner Meinung nach möglich.
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 11:20 Mi 20.06.2012 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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