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(Frage) beantwortet | Datum: | 18:01 Sa 20.06.2009 | Autor: | Timmi |
Guten Abend!
Folgender Sachverhalt: (Bezug auf § 9 Nr. 2a GewstG)
Gewinn Aus Gewerbebetieb einer GmbH/OHG in 08: 100000
Erhaltene Dividenden: 20.000
Angenommen die Beteiligung beträgt 15 %
Dann sähe es so aus:
GmbH: kein Abzug, da schon nach Körperschaftssteuervorschriften abgezogen.
OHG: Abzug i.H.v. 10000, da noch wegen Halbeinküfte.. enthalten.
Angenommen die Beteiligung beträgt 10 %:
GmbH: Hinzurechnung i.H.v 20.000, da kleiner 15%.
OhG: Hinzurechnung: 10.000
Ist es so richtig?
Wenn nicht, erkläre ich was mich auf diese Frage bringt
Gruß Timmi
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(Antwort) fertig | Datum: | 09:24 So 21.06.2009 | Autor: | Josef |
Hallo Timmi,
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> Folgender Sachverhalt: (Bezug auf § 9 Nr. 2a GewstG)
>
> Gewinn Aus Gewerbebetieb einer GmbH/OHG in 08: 100000
> Erhaltene Dividenden: 20.000
>
> Angenommen die Beteiligung beträgt 15 %
>
> Dann sähe es so aus:
>
> GmbH: kein Abzug, da schon nach
> Körperschaftssteuervorschriften abgezogen.
>
> OHG: Abzug i.H.v. 10000, da noch wegen Halbeinküfte..
> enthalten.
>
> Angenommen die Beteiligung beträgt 10 %:
>
> GmbH: Hinzurechnung i.H.v 20.000, da kleiner 15%.
>
> OhG: Hinzurechnung: 10.000
>
> Ist es so richtig?
>
Die wichtigsten Hinzurechnungen sind (§ 8 GewStG):
1. sämtliche anfallenden Zinsaufwendungen, Renten, dauernde Lasten sowie Gewinnanteile stiller Gesellschafter zu 25 %,
2. die folgenden pauschalierten Finanzierungsanteile zu 25 %:
* Lizenz- und Konzessionsaufwendungen mit 25% pauschalierten Finanzierungsanteil
* Mieten, Pachten und Leasingraten
o bei beglichen Anlagevermögen mit 20 % pauschalierten Finanzierungsanteil,
o bei unbeweglichen Vermögen (Immobilien) mit 65 % pauschalierten Finanzierungsanteil.
3. steuerbefreite Dividenden aus einer weniger als 15 % Beteiligung (geändert durch die Unternehmensteuerreform 2008 von bisher 10 %) an einer Kapitalgesellschaft (Streubesitzdividenden),
Quelle
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 09:34 So 21.06.2009 | Autor: | Timmi |
Super, dann weiß ich bescheid.
Vielen Dank Josef!
Gruß Timmi
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