Grundschuld < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 19:30 Mi 22.04.2015 | Autor: | NinaAK13 |
Aufgabe | Warum setzt die Grundschuld keine Forderungen vorraus? |
Frage eines Freundes für die Vorbereitung einer Klausur
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(Antwort) fertig | Datum: | 19:54 Mi 22.04.2015 | Autor: | Josef |
Hallo Nina,
> Warum setzt die Grundschuld keine Forderungen vorraus?
> Frage eines Freundes für die Vorbereitung einer Klausur
"Über die Grundschuld haftet ein Grundstück für eine bestimmte Geldsumme, ohne dass eine Forderung bestehen muss!
Die Grundschuld belastet ein Grundstück in der Weise, dass dieses für die Zahlung einer bestimmten Geldsumme haftet (§§ 1191 ff. BGB.). Anders als die Hypothek muss die Grundschuld aber nicht zur Sicherung einer Forderung bestellt werden. Deshalb kann die Grundschuld im Gegensatz zur Hypothek von vornherein für den Eigentümer des Grundstücks bestellt weden (sog. Eigentümergrundschuld)."
Quelle: Bürgerliches Recht; Rüdiger Sklarzik; Band 2, Seite 138
Viele Grüße
Josef
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