Kapitalertragssteuer < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:42 Di 07.04.2009 | Autor: | Timmi |
Aufgabe | Annahme:
Gewinnausschüttung: 71000
Werbungskosten:2000
keine anderen Einkünfte
Grenzsteuersatz 42%
Anteil im Privatvermögen
Vergleiche zwischen Kapitalertragssteuer und Abgeltungssteuer.
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Hallo!
Ich habe die richtigen Zahlen hier, verstehe aber den Zusammenhang nicht.
Also:
1)
Mit dem Halbeinkünfteverfahren kommt man auf ein ZVE von 33750.Nun wird dieser Betrag mit 0,42 Grenzsteuer multipliziert. Ich muss also 14175 zahlen.
Aufgrund der Einbehaltung der Steuer : (71000-801)*0,2 habe ich 14040 Vorauszahlung leisten müssen.
Also muss ich 14175-14040=135 nachzahlen.
Nun steht hier noch was von Erstattung von 7013 .Woher?
2)
Wie das mit der Abgeltungssteuer funktioniert weiß ich.
Nun wird eine Günstigkeitsprüfung vorgenommen.
D.h. (71000-801)*0,42 - dem Grundfreibetrag von 7914.
Frage: Warum wird hier der Grundfreibetrag abgezogen aber oben wo mit 0,42 multipliziert wurde nicht?
Ich hoffe jemand kann Klarheit schaffen!
Lieben Gruß Timmi
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:42 Di 07.04.2009 | Autor: | Josef |
Hallo Timmi,
> Annahme:
> Gewinnausschüttung: 71000
> Werbungskosten:2000
> keine anderen Einkünfte
> Grenzsteuersatz 42%
> Anteil im Privatvermögen
>
> Vergleiche zwischen Kapitalertragssteuer und
> Abgeltungssteuer.
>
> Hallo!
>
> Ich habe die richtigen Zahlen hier, verstehe aber den
> Zusammenhang nicht.
>
> Also:
> 1)
> Mit dem Halbeinkünfteverfahren kommt man auf ein ZVE von
> 33750.
Wie kommst du auf 33.750 ?
Mit dem Halbeinkünfteverfahren soll eine Doppelbelastung der Gewinne von Körperschaften durch eine ermäßigte Besteuerung auf der Ebene der Körperschaft mit einem Körperschaftsteuersatz von 25% und einer hälftigen Besteuerung der Einkünfte auf der Ebene des Anteilseigners vermieden werden. Korrespondierend regelt § 3c Abs. 2 EStG , dass die mit den Einnahmen im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG wirtschaftlich zusammenhängenden Aufwendungen auch nur zur Hälfte abziehbar sind.
Nun wird dieser Betrag mit 0,42 Grenzsteuer
> multipliziert. Ich muss also 14175 zahlen.
>
Du musst den Grundfreibetrag von 7.914 berücksichtigen!
Entweder du nimmt die ESt-Grundtabelle oder berechnest die Einkommensteuer nach § 32a EStG.
> Aufgrund der Einbehaltung der Steuer : (71000-801)*0,2 habe
> ich 14040 Vorrauszahlung leisten müssen.
Wieso mit 0,2 multiplizieren? Die Vorauszahlungen werden nach § 37 EStG berechnet.
> Also muss ich 14175-14040=135 nachzahlen.
>
> Nun steht hier noch was von Erstattung von 7013 .Woher?
Eventuell anzurechnende Abzugsbeträge (z.B. Kapitalertragsteuer)
>
> 2)
> Wie das mit der Abgeltungssteuer funktioniert weiß ich.
> Nun wird eine Günstigkeitsprüfung vorgenommen.
> D.h. (71000-801)*0,42 - dem Grundfreibetrag von 7914.
>
> Frage: Warum wird hier der Grundfreibetrag abgezogen aber
> oben wo mit 0,42 multipliziert wurde nicht?
>
Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu!
Viele Grüße
Josef
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(Frage) beantwortet | Datum: | 18:23 Di 07.04.2009 | Autor: | Timmi |
Hallo Josef!
Vielen Dank für Deine Hilfe!
> Wie kommst du auf 33.750 ?
71000/2=35500-1000(Hälfte der Werbungskosten)-750 Freibetrag= 33750 ZVE
Nun: 33750*0,42= 14175- Grundfreibetrag von 7914= 6221 sind zu zahlen.(bei mir steht aber 7027?)
Nun: Überschrift: Einbehaltung der Kapitalertragssteuer
71000-801=70199 *0,2 (da §43a IEstG) = 14040 Vorrauszahlung
Nach meiner Rechnung müsste ich dann ja 14040-6221= 7819 zurückbekommen.Hier steht: Erstattung 7013 (passt zu 7027 oben) und Nachzahlung 135.
Kannst Du damit etwas anfangen?
Wenn Dir das zu wirr ist, kann ich das gut verstehen. Ich war krank und hab hier eben so `ne Mitschrift...
Würd es aber gerne begreifen...
Lieben Gruß Timmi
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(Antwort) fertig | Datum: | 05:12 Mi 08.04.2009 | Autor: | Josef |
Hallo Timmi,
>
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> > Wie kommst du auf 33.750 ?
>
> 71000/2=35500-1000(Hälfte der Werbungskosten)-750
> Freibetrag= 33750 ZVE
>
> Nun: 33750*0,42= 14175- Grundfreibetrag von 7914= 6221 sind
> zu zahlen.(bei mir steht aber 7027?)
Gesamtbetrag der Einkünfte = 33.750
abz. Sonderausgaben-Pauschale = 36
= zu versteuerndes Einkommen = 33.714
Steuer laut Grundtabelle = 7.027
Beachte aber auch: § 32a Abs. 1 Ziffer 3 EStG
(bei einem zu versteuernden Einkommen von 12.740 bis 52.151)
Es sind nicht 0,42 vom ZVE anzuwenden, da ZVE nicht über 52.151!
Beachte: Halbeinkünfte
>
> Nun: Überschrift: Einbehaltung der Kapitalertragssteuer
>
> 71000-801=70199 *0,2 (da §43a IEstG) = 14040
> Vorrauszahlung
> Nach meiner Rechnung müsste ich dann ja 14040-6221= 7819
> zurückbekommen.Hier steht: Erstattung 7013
14040 - 7.027 = 7.013
Viele Grüße
Josef
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(Antwort) fertig | Datum: | 06:45 Mi 08.04.2009 | Autor: | Josef |
Hallo Timmi,
> Nun: Überschrift: Einbehaltung der Kapitalertragssteuer
>
> 71000-801=70199 *0,2 (da §43a IEstG) = 14040
> Vorrauszahlung
> Nach meiner Rechnung müsste ich dann ja 14040-6221= 7819
> zurückbekommen.Hier steht: Erstattung 7013 (passt zu 7027
> oben) und Nachzahlung 135.
Nachzahlung:
> Nun: 33750*0,42= 14175
14.175 - 14.040 = 135
Viele Grüße
Josef
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 07:00 Mi 08.04.2009 | Autor: | Josef |
Hallo Timmi,
> Annahme:
> Gewinnausschüttung: 71000
> Werbungskosten:2000
> keine anderen Einkünfte
> Grenzsteuersatz 42%
> Anteil im Privatvermögen
>
> Vergleiche zwischen Kapitalertragssteuer und
> Abgeltungssteuer.
>
> Hallo!
>
> Ich habe die richtigen Zahlen hier, verstehe aber den
> Zusammenhang nicht.
>
> Also:
> 1)
> Mit dem Halbeinkünfteverfahren kommt man auf ein ZVE von
> 33750.Nun wird dieser Betrag mit 0,42 Grenzsteuer
> multipliziert. Ich muss also 14175 zahlen.
>
> Aufgrund der Einbehaltung der Steuer : (71000-801)*0,2 habe
> ich 14040 Vorauszahlung leisten müssen.
> Also muss ich 14175-14040=135 nachzahlen.
>
> Nun steht hier noch was von Erstattung von 7013 .Woher?
>
Gesamtbetrag der Einkünfte = 33.750
abz. Sonderausgaben-Pauschale = 36
= zu versteuerndes Einkommen = 33.714
Steuer laut Grundtabelle = 7.027
14040 - 7.027 = 7.013
> 2)
> Wie das mit der Abgeltungssteuer funktioniert weiß ich.
> Nun wird eine Günstigkeitsprüfung vorgenommen.
> D.h. (71000-801)*0,42 - dem Grundfreibetrag von 7914.
>
> Frage: Warum wird hier der Grundfreibetrag abgezogen aber
> oben wo mit 0,42 multipliziert wurde nicht?
>
siehe § 43a Abs. 2 EStG:
"Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug."
Viele Grüße
Josef
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(Frage) beantwortet | Datum: | 08:23 Mi 08.04.2009 | Autor: | Timmi |
Ok, Danke soweit klar!
Die 42 % sind ja fiktiv vorgegeben.
das ich 7013 Differenz zurückbekomme ist klar.
Wie man auf den Nachzahlungsbetrag kommt auch. Aber warum muss ich noch etwas nachzahlen? Meine Steuer betraägt laut Tabelle 7027 bezahlt habe ich 14040.
Warum wird berechnet: 33750*0,42=14175?
Gruß Timmi
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(Antwort) fertig | Datum: | 12:24 Mi 08.04.2009 | Autor: | Josef |
Hallo Timmi,
> Ok, Danke soweit klar!
> Die 42 % sind ja fiktiv vorgegeben.
>
> das ich 7013 Differenz zurückbekomme ist klar.
> Wie man auf den Nachzahlungsbetrag kommt auch. Aber warum
> muss ich noch etwas nachzahlen? Meine Steuer betraägt laut
> Tabelle 7027 bezahlt habe ich 14040.
> Warum wird berechnet: 33750*0,42=14175?
>
Im Voraus bezahlte Steuer:
Dividenden/Halbeinkünfte..... = 71.000
Davon Steuerfrei:
Sparerfreibetrag .......... ... .= 750
Werbungskosten-Pauschbetr....... = 51
Steuerpflichtige Zinseinkünfte = 70.199
davon 20 % Kapitalertragsst. = 14.040
Steuervorauszahlung = 14.040
Abrechnung im Steuerbescheid:
Dividenen/Halbenkünfte ... = 71.000
zur Hälfte steuerpflichtig = 35.500
abzüglich Sparerfreibetrag... = 750
abzüglich WK 50% v. 2000 .. = 1.000
Steuerpflichtige Einkünfte = 33.750
Steuersatz 42 % = 14.175
Steuerschuld .... = 14.175
Vorauszahlungen = - 14.040
Steuernachzahlung .. = 135
Viele Grüße
Josef
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