Kommunen: Selbstverwaltung < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 18:29 Mo 24.01.2011 | Autor: | Josef |
Hallo Sarah,
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> Was versteht man unter der "gemeindlichen
> Rechtsetzungstätigkeit"?
> Ich entnehme dem Skript, dass es
> sich dabei um Recht der kommunalen Selbstverwaltung
> handelt,
> was dabei aber inhaltlich gemeint ist, ist mir
> unklar.
>
Dem Gemeinderat obliegt die wesentliche Rechtsetzungstätigkeit der Gemeinde.
"Die Gemeinde gehört im Sinne der horizontalen Gewaltenteilung der vollziehenden Gewalt an. Trotzdem darf sie in beschränktem Umfang und für ihr Hoheitsgebiet Ortsrecht erlassen, nämlich Satzungen und Verordnungen. Diese sind Gesetze im materiellen Sinn und stehen im Rang unterhalb der einfachen Landesgesetze. In den Satzungen regeln die Gemeinden zumeist Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, insbesondere die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen und die Erhebung der Kommunalabgaben.“ [1]
Quelle:
[1] Begriffe im Recht - recht begriffen; Band 3 Kommunalrecht; Peter Kitzeder-Gerhard Sarwo; Herbst Verlag München
Viele Grüße
Josef
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