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Leasing: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:37 Sa 16.07.2011
Autor: nellychen

Aufgabe
Der Leasingvertrag über eine Maschine mit einer ND von 10 Jahren und AK von 100.000€ hat eine Laufzeit von 6 Jahren. Für die danach auszuübende Kaufoption ist ein Preis von 42.000€ vereinbart. Als Marktwert wird bei Abschluss des Leasingvertrages ein Wert von 55.000€ zum Optionsausübungszeitpunkt geschätzt.

Handelt es sich um Finanzierungsleasing oder um Operatingleasing. Wer hat die Maschine zu bilanzieren?

Die AK betragen 100.000, die Abschreibung nach 6 Jahren Laufzeit beträgt 60.000€ --> Buchwert Ende 06: 40.000
Da die 40.000€ geringer sind als die Kaufoption von 42.000€, liegt keine günstige Kaufoption vor.
Es handelt sich um Operatingleasing und der Leasinggeber bilanziert.

Stimmt diese Vorgehensweise? Haben die 55.000€ etwas zu sagen?

Danke, lg

        
Bezug
Leasing: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:12 Sa 16.07.2011
Autor: Josef

Hallo nellychen,

> Der Leasingvertrag über eine Maschine mit einer ND von 10
> Jahren und AK von 100.000€ hat eine Laufzeit von 6
> Jahren. Für die danach auszuübende Kaufoption ist ein
> Preis von 42.000€ vereinbart. Als Marktwert wird bei
> Abschluss des Leasingvertrages ein Wert von 55.000€ zum
> Optionsausübungszeitpunkt geschätzt.
>  
> Handelt es sich um Finanzierungsleasing oder um
> Operatingleasing. Wer hat die Maschine zu bilanzieren?
>  Die AK betragen 100.000,

[ok]

> die Abschreibung nach 6 Jahren
> Laufzeit beträgt 60.000€ -->

[ok]

>  Buchwert Ende 06: 40.000

[ok]

>  Da die 40.000€ geringer sind als die Kaufoption von
> 42.000€, liegt keine günstige Kaufoption vor.

[ok]

Der Buchwert liegt niedriger als der geschätzte Marktpreis von 55.000. Es liegt auch hierbei keine günstige Kaufoption vor.

>  Es handelt sich um Operatingleasing und der Leasinggeber
> bilanziert.
>  

"Operating Leasing sind von beiden Parteien jederzeit kündbar. Es werden keine festen Grundmietzeiten vereinbart. Das Investitionsrisiko, die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie die Gefahr des Veralterns  infolge technischen Fortschritts trägt regelmäßig der Vermieter.

Im Gegensatz dazu zeichnet sich Finanzierungs-Leasing-Verträge durch feste  Grundmietzeiten aus, innerhalb derer keine der beiden Parteien kündigen darf. Das Investitionsrisiko, die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie die Gefahr der Verschlechterung der Mietsache trägt regelmäßig der Leasingnehmer (Mieter). Dieser ist daher meist auch gehalten, das Leasingobjekt auf seine Kosten versichern zu lassen.

Finanzieruns-Leasings-Verträge können so kalkuliert sein, dass sie sich entweder während der Grundmietzeit oder aber erst nach Ablauf derselben amortisierten. Im ersten Fall spricht man von Vollamortisations-Verträgen, im zweiten von Teilamortisations-Verträgen. Sind die Leasingraten so kalkuliert, dass sich ein Objekt während der Grundmietzeit nicht vollständig bezahlt macht, so muss sich der Leasinggeber nach Ab lauf dieser Frist um eine wirtschaftlich ertragreichee Weiterverwendung bemühen.

Vor allem Finanzierungs-Leasing-Verträge enthalten häufig Optionsrechte. Solche können dem Leasinggeber, dem Leasingnehmer oder auch beiden Parteien gleichzeitig eingeräumt werden. Inhaltlich kann es sich bei den Optionen entweder um Kauf- oder Verkaufsrechte oder aber um das Recht der Fortsetzung des Mietverhältnisses zu im Voraus fixierten Bedingungen handeln. So ist es auch der Sicht des Leasinggebers interessant, beim Abschluss des Leasingvertrags zu vereinbaren, dass ihm als Vermieter das Recht zustehen soll, das Objekt nach Ablauf der Grundmietzeit zu einem im Voraus bestimmten Preis an den Mieter zu verkaufen (Verkaufs- oder Andienungsrecht). Das kann mit der Verpflichtung des Mieters einhergehen, die Differenz zu diesem Preis zu ersetzen, wenn der Vermieter das Objekt an einen Dritten zu ungünstigeren Kondition verkauft."

Quelle: Übungsbuch zur betrieblichen Finanzwirtschaft; 6. Auflage, Seite 245; Kruschwitz-Decker-Röhrs; Oldenburg-Verlag.






"Beim Finanzierungsleasing sucht der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut nach seinen Wünschen beim Lieferanten aus, und der Leasinggeber wird als Besteller rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts. Der Leasingvertrag ist während der Laufzeit (meist mehrjährige, feste Grundmietzeit) für beide Seiten unkündbar. Von dieser Leasingform zu unterscheiden ist das angloamerikanische Finance-Lease, das den Übergang aller wesentlichen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer voraussetzt und diesen deshalb zum wirtschaftlichen Eigentümer macht.


Beim operativen Leasing (Operate Leasing) handelt es sich um kurzfristige und meist jederzeit kündbare Mietverträge, wobei das Investitionsrisiko beim Leasinggeber liegt und dieser das Leasingobjekt auch zu bilanzieren hat. "

Quelle: Der Brockhaus, (c) wissenmedia GmbH, 2010




Viele Grüße
Josef


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