Prüfungsrecht < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 12:02 Fr 04.08.2006 | Autor: | KatjaNg |
wie lange hat eine Prüfungskommission Zeit, um ein widerspruch zu bearbeiten und dann den Prüfling zu benachrichten? Es handelt sich hierbei um ein Widerspruch zu einer nicht bestandenen externen Prüfung im Beruf Hauswirtschaft. im Februar war sie und innerhalb eines Monats wurde der Widerspruch eingereicht, bis jetzt is keiner erreichbar noch kommt eine Antwort. falls ihr auch nichts wisst, mir würde auch schon web seiten genügen (hab noch keine gefunden). Dank im vorraus
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
|
|
|