www.vorhilfe.de
Vorhilfe

Kostenlose Kommunikationsplattform für gegenseitige Hilfestellungen.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Englisch
  Status Grammatik
  Status Lektüre
  Status Korrekturlesen
  Status Übersetzung
  Status Sonstiges (Englisch)

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Jura" - Rechtsstellung v.Sklaven i.Röm
Rechtsstellung v.Sklaven i.Röm < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Rechtsstellung v.Sklaven i.Röm: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 22:44 So 08.05.2011
Autor: Eisfisch

Rechtsstellung von Sklaven im Römischen Reich (und den USA)

In Latein haben wir den Fall übersetzt, wo ein fehlgespielter Ball in ein Frisörladen gegen die Hand des Barbiers prallte und dieser dadurch mit seinem Rasiermesser die Kehle des gerade rasiert werdenden Sklaven (servus) durchschnitt; Sklave tot, Diskussion (im lateinischen Text): Mord oder Unfall?

Unsere Diskussion: Welche Rechtsstellung hatte ein Sklave, war er (sie, es) Mensch oder Sache/Ding des Eigentümers? War es dann ggf. "nur" Sachbeschädigung mit evtl. resultierendem Schadensersatz?  Oder hat sich die rechtl.Stellung der Sklaven im Laufe der Zeit im röm. Reich geändert, wie?

Und vielleicht auch noch: wie war die entspr. Stellung in den USA für Sklaven? (also als Sklavenhaltung legal war)



        
Bezug
Rechtsstellung v.Sklaven i.Röm: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 10:55 Mo 09.05.2011
Autor: reverend

Hallo Eisfisch,

hast Du/habt Ihr schon in der Wikipedia gelesen?
[]Sklaverei im antiken Rom
[]Sklaverei in den Vereinigten Staaten, eine Übersicht über alle zZ 40 Artikel...

In beiden Fällen (Rom, USA) galt jedenfalls das Leben des Sklaven nur seinem Besitzer als schützenswert. Das Töten eines Sklaven war somit auch kein []Offizialdelikt.
Auch hatte die Familie des Sklaven (die sozusagen per definitionem überhaupt nicht existiert) keinerlei Anspruch auf Entschädigung, wohl aber der Eigentümer des Sklaven.

Da der Sklave wie eine Arbeitsmaschine, also als Ding, betrachtet wurde, ist eigentlich schon die Frage, ob es sich im vorliegenden Fall um Mord handle, sinnlos. Wie ermordet man eine Sache?

Grüße
reverend


Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.englischraum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]