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Referat über Malware: Ideen
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 22:04 Do 22.03.2007
Autor: chaoslegend

Hallo!
Ich muss demnächst ein Referat über Malware halten, mein Thema:
Malware – Überblick über die Arten von Malware, ihre Entstehungsgeschichte und die daraus resultierende Gefahr

So, meine Gliederung sieht demnach wie folgt aus:
I   Definition der Malware
II  Geschichte der Malware
III Gefahr(en) der Malware im Bezug auf Würmer (Malware-Art)
    mit einer rechtlichen Bewertung (Gesetzeslage)

Das mit der rechtlichen Bewertung muss ich leider machen, da ich das Referat auf ein anderes Fach beziehen muss, im meinem Fall Politische Wissenschaft...

So, die Definition und die Geschichte ist ansich kein Thema, okay die Geschichte war etwas umfangreicher, hab das soweit aber auf das wichtigste gekürzt [I+II sind sozusagen die Einleitung zu III, und sollen demnach max. 10 von 20 min in Anspruch nehmen, so wars geplant].

Ich habe jetzt extreme Probleme mit der Umsetzung des III abschnitts... Habe mir erstmal Gedanken gemacht, was es für Gefahren gibt, von wem sie ausgehen, die Absichten der Verursacher und die Folgen.

So jetzt wollte ich euch mal um ein paar Ideen beten, so zur  kreativen anregung^^

=> Wie kann ich am besten den Übergang zur "rechtlichen Bewertung" machen? [im Prinzip zähl ich ein paar Rechte zum Thema auf um klar zu machen, dass das alles höchst illegal isXD, und damit is dann der Bezug auf PW abgehakt]

=> Habt ihr noch Ideen bei den Gefahren? Ich hab ziemlich viel rumgelesen, hab auch etliche Ideen, aber weiß nicht ganz wie ich vorgehen soll... Anfangs hatte ich auch überlegt, III auf cyberwars zu beziehen, gibts mittlerweile auch einiges dazu zu lesen... aber ich dachte es ist besser wenn ich die Gefahren auf den einzelnen user beziehe.
soll ich die Gefahren einfach aufzählen und näher erläutern? Also was darüber sagen, von wem sie ausgehen etc., könnte das ja an einem Beispiel machen, muss ich ja eh weil ich mich im Konzept auf würmer bezogen habe..

=> Habt ihr vlt. Ideen wie man den Übergang der Abschnitte am besten gestaltet? Also zwischen I,II,III? Ich dachte mir das ich denen erzähle, das ich durch einen Malwarebefall dazu bewegt war, ein referat über dieses Thema zu halten und über die Gefahren aufzuklären... dazu muss ich ja erst Definieren, erzählen wie sie endstand, sich entwickelte, und dann die gefahren--- also das wär ne idee von mir, vlt. fällt euch ja noch wat ein?!

thx schonmal



        
Bezug
Referat über Malware: Tipps
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 00:24 Fr 23.03.2007
Autor: Analytiker

Hi chaoslegend,

1. Übergang von zur rechtlichen Bewertung:

Du kannst super vom Teil II (Die gewollten Folgen der "Täter") übergehen in den Gesetzestext. Was für Strafen sieht das Gesetz vor? (exakt zitieren mit Angabe auf eventuelle BGH-Urteile). Wie soll das Gesetz den Bürger schützen? WIe sieht die Umsetzung dieses Gesetzes in der Realität aus? (auf eventuelle Zielkonflikte eingehen, wie z.B. Überschneidungen mit wirtschaftlichen Interessen. Diese sind in der heutigen "Internetgesellschaft" nicht unerheblich im Kontext "Malware").

2. Gefahrenpotentiale

Ich würde empfehlen den Spagat zwischen einzelnen Betroffen, und den groß angelegten "Cyberwars" zu wagen. Durch diese Diefferenzierung kannst du das Thema vile weiter öffnen, und breiter gestalten. Auf jedenfall Beispielfälle einarbeiten (sehr gut auch im Zusammenspiel mit eventuell vorhanden BGH-Urteilen). Schon hast du eine super Brücke zwischen Gefahr und Gesetz aufgebaut...

3. Ideen

Deine Grundidee, das du als "Geprällter" selbst über die Gefahren aufklären willst ist prima. Sehr guter Aufhänger.

Liebe Grüße
Analytiker
[lehrer]

Bezug
                
Bezug
Referat über Malware: Frage (überfällig)
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 15:04 So 25.03.2007
Autor: chaoslegend

gab es mal die debatte, das computerhacker eine höhere Strafe bekommen, als leute, die kinder missbrauchen?


Hey, danke für eure antworten.
Also, ich habe den III teil jetzt soweit ausgearbeitet. Ich liste unten mal meine ungefähren Stichpunkte, die ich im Referat ansprechen werde [I+II+III], könnt ja mal gucken ob man da noch was verbessern könnte. Den Spagat zwischen Gefahren für User und für die ganze "Community" (cyberwars) habe ich jetzt nicht gewagt, weil ich allein mit den Gefahren für einzelne User auf mind. 10min komme, mit dem I/II Teil macht das gute 20min, die ich ja nicht überschreiten darf...
Als Beispiel habe ich mich auf dem Wurm Sasser bezogen, hoffe das ist mir einigermaßen gut gelungen... und richtig?! [s.u.]
Das ganze soll einen wissentschaftlichen Aspekt haben, hoffe das kommt ungefähr hin... aber als Schüler kann man das ja eh nicht zu wissenschaftlich rüberbringen, bin ja kein professor^^ habe aber mein bestes probiert;)

Muss jetzt nur noch Folien erstellen, die ich während dem Vortrag benutzen kann. Falls jemand interessante Bilder/Tabellen o.ä. bezogen auf mein Thema hat, immer her damit:D Habe bis jetzt eine grafische Entwicklung der Malware (welche Art sich durchsetzte).

<Edit> Hab das ganze Mal als anhang im wordformat gemacht, ist wohl übersichtlicher;)



Einfach in der Tabelle auf "FREE" klicken, warten Code eingebn, downloaden.

<edit>
hat sich erledigt, trotzdem nochmal thx für eure hilfe;)

Bezug
                        
Bezug
Referat über Malware: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:20 Di 27.03.2007
Autor: matux

$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
Bezug
        
Bezug
Referat über Malware: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 03:43 Fr 23.03.2007
Autor: Fremdgaenger

Naja, was kann man mit Wuermern alles so machen?

Spam verschicken - und Spam richtet enorme wirtschaftliche Schaeden an (siehe []hier. Das klingt vielleicht erstaunlich, wenn man sich vorstellt, dass so 10 Mails oder so schnell geloescht sind - aber manche Menschen muessen sich um oeffentlich erreichbare E-Mail-Adressen kuemmern, in Firmen, Behoerden, ... Und solche Adressen koennen auch schon mal mit 1000 Spamails pro Tag bombardiert werden. Wenn man noch dazunimmt, dass Filtertechnik niemals perfekt funktioniert und deshalb oft doch nochmal "von Hand" durchgeschaut werden muss, dass kein Fehler bei der Einordnung unterlaufen ist, kommen da schon lange Arbeitszeiten zustande. - Rechtlich sieht es so aus, dass das Versenden von Spam verboten ist (siehe unten), aber eben kaum ein Spammer erwischt wird.

Dann kann man versuchen, Wuermer Botnetze einrichten zu lassen. Das ist fuer den Besitzer des Rechners deutlich riskanter: Wenn das in einr Firma passiert und die Polizei alle Rechner beschlagnahmt, kann eine Firma schnell pleite gehen. Schliesslich hat heute kaum noch jemand die aktuellste Kundendatei auf Papier, und auch das gesamte Rechnungswesen wird gerne elektronisch geregelt. Ohne die Rechner ist damit kein Arbeiten mehr moeglich, die Firma steht faktisch vor dem Ruin.

Was ich leider nicht finden konnte, waren Hinweise, inwieweit Internetnutzer eine "Mitschuld" bekommen, wenn ihr Rechner infiziert ist.

Ein Zitat aus folgender Quelle:
[]http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/skript_Maerz2007.pdf
(Das laed einen ziemlich grossen pdf-File (550 Seiten Text) mit einer Zusammenfassung ueber Rechtsfragen rund um das Internet - keine leichte Lektuere, aber sehr interessant. 708 und 712 sind Abschnittsnummern.)
708
Die Verfolgbarkeit von Internetkriminalität geschieht aktuell mangels effizienter internationaler
Instrumente in Deutschland lediglich mittels des Strafgesetzbuches und seinen Nebengesetzen.
Voraussetzung ist, dass deutsches Strafrecht gegenüber Internetkriminellen zur Anwendung
gelangen kann. Die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts wird in §§ 3 ff. StGB geregelt.
Dem Strafanwendungsrecht liegt der Territorialitätsgrundsatz zugrunde. § 9 Abs. 1
StGB stellt als Anknüpfungspunkte den Ort der Handlung und den tatsächlichen oder anvisierten
Erfolgsort heraus. ...
712
Die Viren, Würmer und Trojaner gehören allesamt zur Klaviatur der Zugriffsmöglichkeiten
auf Informationssysteme.
Die wesentliche Unterscheidung zwischen Virus und Wurm ist die Fähigkeit der Würmer,
sich in einem Netzwerk selbstständig zu verbreiten.1433 Die Strafbarkeitstatbestände des Ausspähens
von Daten gem. § 202a StGB, der Datenveränderung gem. § 303a StGB, der Compuersabotage
gem. § 303b StGB sowie der Störung von Telekommunikationsanlagen gem. §
317 StGB werden erfüllt.

Die entsprechenden Gesetze stehen, glaube ich, vollstaendig im letzten Teil der Datei.

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