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Regierungssystem: Politik
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:17 So 23.01.2005
Autor: Enni

Hi ihr,

kann mir jemand unser Regierungssystem erklären? Welche Teile stellen dort die Exekutive, Legislative und Iudikative da und was haben sie für Aufgaben?

Was ist denn eine Gewaltenverschränkung?

Vielen Dank für die Antworten!

Ich habe diese Frage in keinem anderen Forum oder Internetseite geschrieben.

Gruß Enni

        
Bezug
Regierungssystem: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 13:21 So 23.01.2005
Autor: Eva

Hallo Enni!

> kann mir jemand unser Regierungssystem erklären? Welche
> Teile stellen dort die Exekutive, Legislative und
> Iudikative da und was haben sie für Aufgaben?

Okay, fangen wir mal an:

[]Grundlagen unseres pol. Systems

[]Grundlagen der Demokratie

[]Exekutive

[]Legislative

[]Judikative
  

> Was ist denn eine Gewaltenverschränkung?

Besser bekannt unter dem Namen []Gewaltenteilung

Du musst Dich da jetzt einfach mal durchlesen, die Artikel sind ja nicht so groß, das schaffst Du schon :-).

Wenn dann noch etwas unklar ist [haee], dann frag' doch bitte einfach noch mal nach, ok?

Viele Grüße und viel Erfolg [daumenhoch]
Eva

Bezug
                
Bezug
Regierungssystem: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:08 So 23.01.2005
Autor: Enni

Hi Eva,

erst einmal vielen Dank für deine Info!

Vorerst habe ich aber trozdem noch eine Frage:

Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung ist doch nicht das gleiche, oder?

> > Was ist denn eine Gewaltenverschränkung?
>  Besser bekannt unter dem Namen Gewaltenteilung

Gruß Enni


Bezug
                        
Bezug
Regierungssystem: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:21 So 23.01.2005
Autor: Eva

Hi  Enni,

> Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung ist doch nicht
> das gleiche, oder?

Doch, [guckstduhier] []Gewaltenverschränkung

Noch was unklar?

Lieben Gruß,
Eva

Bezug
        
Bezug
Regierungssystem: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:10 So 23.01.2005
Autor: Josef

Hallo Enni,


Häufig wird Gewaltenteilung missverstanden als die Forderung nach einer völligen Trennung der einzelnen Gewalten. Dabei wird verkannt, dass Gewaltenteilung nur dadurch funktionieren kann, dass die einzelnen Organe ein Eingriffsrecht in die anderen Zweige besitzen müssen, um effektiv ihre Kontrollfunktion ausüben zu können. Präziser wird hier manchmal von "Gewaltenverschränkung" gesprochen. Ein typisches Beispiel für diese Art der Gewaltenverschränkung ist das im Grundgesetz niedergelegte konstruktive Misstrauensvotum, mit dem eine Mehrheit des Bundestags, also die Legislative, den Bundeskanzler, die Exekutive, abberufen kann. Des Weiteren können die Gerichte Akte der Verwaltung überprüfen, Verfassungsgerichte auch Legislativakte. Das Parlament wählt darüber hinaus auch den Bundeskanzler, und ist an der Wahl des Bundespräsidenten beteiligt.

Siehe auch: Trennung von Amt und Mandat


Fundstelle:
[]http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung

Bezug
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