Regierungssystem < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 11:17 So 23.01.2005 | Autor: | Enni |
Hi ihr,
kann mir jemand unser Regierungssystem erklären? Welche Teile stellen dort die Exekutive, Legislative und Iudikative da und was haben sie für Aufgaben?
Was ist denn eine Gewaltenverschränkung?
Vielen Dank für die Antworten!
Ich habe diese Frage in keinem anderen Forum oder Internetseite geschrieben.
Gruß Enni
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(Frage) beantwortet | Datum: | 19:08 So 23.01.2005 | Autor: | Enni |
Hi Eva,
erst einmal vielen Dank für deine Info!
Vorerst habe ich aber trozdem noch eine Frage:
Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung ist doch nicht das gleiche, oder?
> > Was ist denn eine Gewaltenverschränkung?
> Besser bekannt unter dem Namen Gewaltenteilung
Gruß Enni
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(Antwort) fertig | Datum: | 15:10 So 23.01.2005 | Autor: | Josef |
Hallo Enni,
Häufig wird Gewaltenteilung missverstanden als die Forderung nach einer völligen Trennung der einzelnen Gewalten. Dabei wird verkannt, dass Gewaltenteilung nur dadurch funktionieren kann, dass die einzelnen Organe ein Eingriffsrecht in die anderen Zweige besitzen müssen, um effektiv ihre Kontrollfunktion ausüben zu können. Präziser wird hier manchmal von "Gewaltenverschränkung" gesprochen. Ein typisches Beispiel für diese Art der Gewaltenverschränkung ist das im Grundgesetz niedergelegte konstruktive Misstrauensvotum, mit dem eine Mehrheit des Bundestags, also die Legislative, den Bundeskanzler, die Exekutive, abberufen kann. Des Weiteren können die Gerichte Akte der Verwaltung überprüfen, Verfassungsgerichte auch Legislativakte. Das Parlament wählt darüber hinaus auch den Bundeskanzler, und ist an der Wahl des Bundespräsidenten beteiligt.
Siehe auch: Trennung von Amt und Mandat
Fundstelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung
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