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Rückstellung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 23:58 Mi 04.02.2009
Autor: Englein89

Hallo,

gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen einer Rückstellung für Gewerbeertragssteuer und für unterlassene Reperaturen?

Danke sehr :-)

        
Bezug
Rückstellung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 01:16 Do 05.02.2009
Autor: reverend

Hallo Englein,

vielleicht verstehe ich ja den Umfang der Frage nicht, aber so auf Anhieb sehe ich zumindest aus kaufmännischer Sicht keinen. Die Entnahmen aus der Rücklage für die Gewerbeertragssteuer sind allerdings nicht vorsteuerabzugsfähig ;-), aber Du hattest ja sowieso nach den Rückstellungen gefragt.

Ernsthaft: wo sollte das Problem denn Deiner Meinung nach liegen?

Ach ja, und es heißt Reparaturen. Ich meine, es wäre mit einem anderen häufig falsch geschriebenen Wort verwandt. Das Wort heißt "separat".

Grüße,
reverend

Bezug
        
Bezug
Rückstellung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:00 Do 05.02.2009
Autor: Josef

Hallo Englein,


>  
> gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen einer
> Rückstellung für Gewerbeertragssteuer und für unterlassene
> Reperaturen?


Nein.
Rückstellungen sind für Aufwendungen des "alten Geschäftsjahres" zu bilden, die in ihrer Höhe und Fälligkeit noch nicht genau bekannt sind; z.B. für Steuern und Abgaben, für Prozesskosten und Reparaturaufwendungen.


Den sonstigen Verbindlichkeiten verwandt sind die Rückstellungen. In beiden Fällen handelt es sich um echte Verbindlichkeiten für Aufwendungen, die noch in das alte Jahr hineingehören. Während die sonstige Verbindlichkeit (z.B. für rückständige Löhne) nach Höhe und Fälligkeit bereits festliegt, ist das bei der Rückstellung (z.B. für Kosten eines schwebenden Prozesses) nicht der Fall. Rückstellungen stehen zwar dem Grunde nach fest, aber nicht nach Höhe und Fälligkeit. Bei Aufwendungen, die mehrwertsteuerpflichtig sind, werden nur die Nettobeträge zurückgestellt. Die Mehrwertsteuer (Vorsteuer) buchen wir erst mit der Zahlung.

Beispiel:
Auf Grund einer Betriebsprüfung müssen wir mit einer Gewerbesteuernachzahlung von voraussichtlich 1.200 € rechnen.

Buchung:
Gewerbesteuer an Rückstellungen 1.200 €.

Stimmt der tatsächlich zu überweisende Betrag mit der Schätzung überein, so ist im neuen Jahr zu buchen:

Rückstellungen an Bank 1.200 €


Ergeben sich Unterschiede gegenüber der Schätzung, was regelmäßig der Fall sein wird, so sind diese über Außerordentliche Aufwendungen bzw. Außerordentliche Erträge auszugleichen.

So werden auch die unterlassenen Reparaturen behandelt.


Rückstellungen dürfen nicht mit Rücklagen verwechselt werden, Rücklagen sind ein Teil des Reingewinns. Das Gesetz schreibt für bestimmte Unternehmungsformen die Bildung von Rücklagen vor. Rücklagen werden auch für Gebäudereparaturen gebildet.



Viele Grüße
Josef


Bezug
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