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Rückstellungen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:39 Mi 11.02.2009
Autor: Englein89

Hallo,

kann man bei Rückstellungen sagen, dass es sich hier um noch nicht ausgeschüttete Gewinne handelt? Wenn mein tatsächlicher Teil der Nachzahlung nachher geriner ist, buche ich ja an periodenfremde Erträge, also müsste ich doch letztlich auch Gewinn damit machen können, oder?

        
Bezug
Rückstellungen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:16 Mi 11.02.2009
Autor: VNV_Tommy

Hallo Englein89,

> kann man bei Rückstellungen sagen, dass es sich hier um
> noch nicht ausgeschüttete Gewinne handelt? Wenn mein
> tatsächlicher Teil der Nachzahlung nachher geriner ist,
> buche ich ja an periodenfremde Erträge, also müsste ich
> doch letztlich auch Gewinn damit machen können, oder?

Rückstellungen werden gebildet für Aufwendungen, die in einer zukünftigen Periode anfallen werden dessen Höhe jedoch noch nicht vollkommen feststeht. Ein Beispiel dafür wären Rückstellungen für Schadenersatzforderungen aus einem noch andauernden Gerichtsverfahren. Wird beispielsweise erwartet, dass die Schadensersatzforderungen eine Höhe von 100.000 € haben werden, so sind Rückstellungen in dieser Höhe zu bilden. Wenn im folgenden Geschäftsjahr das Urteil gesprochen wird, ist zu differenzieren, ob die tatsächlichen Summe höher, niedriger oder genau gleich den Rückstellungen sind, die in der Vorperiode gebildet wurden. Werden wir beispielsweise zu 80.000 € Schadenersatz verurteilt, dann haben wir 20.000 € zuviel an Rückstellungen gebildet. In der aktuellen Periode sind diese in der GuV demnach als periodenfremder Ertrag zu buchen. Anders verhält es sich, wenn die tatsächliche Höhe größer (z.B. 130.000 € für Schadenersatz) ist als die gebildeten Rückstellungen. Der Differenzbetrag von 30.000 € wird als periodenfremder Aufwand in der GuV erfasst.

Gewinn lässt sich damit nicht machen, denn de facto werden die Rückstellungen aus dem Jahresüberschuss gebildet. Sie stellen intern generiertes Fremdkapital dar. In der Periode, in der die Rückstellungen gebildet werden verringert sich der Jahresüberschuss und damit auch der Gewinn (im Beispiel um 100.000 €, da in dieser Höhe ja Rückstellungen gebildet wurden). Wenn der Aufwand nun in der Folgeperiode auszahlungswirksam wird, weil die Überweisung der Schadenersatzforderung vorgenommen wird, dann wird die Rückstellung aufgelöst. Die 20.000 € die als periodenfremder Ertrag verbucht werden sind nur der Betrag um den die Rückstellungen bei der Bildung zu hoch angesetzt wurden. Also: Gewinn kann man mit Rückstellungen nicht generieren. Allerdings bietet sich für das bilanzierende Unternehmen hier ein gewisser bilanzpolitischer Spielraum bei der Höhe der Festsetzung der Rückstellung an. Wer sagt einem denn, dass die Schadenersatzforderungen in etwa 100.000 € betragen werden? Das sind Schätzungen und bei Schätzungen ergeben sich subjektive Bewertungsspielräume.

Gruß,
Tommy

Bezug
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