www.vorhilfe.de
Vorhilfe

Kostenlose Kommunikationsplattform für gegenseitige Hilfestellungen.
Hallo Gast!einloggen | registrieren ]
Startseite · Forum · Wissen · Kurse · Mitglieder · Team · Impressum
Forenbaum
^ Forenbaum
Status Englisch
  Status Grammatik
  Status Lektüre
  Status Korrekturlesen
  Status Übersetzung
  Status Sonstiges (Englisch)

Gezeigt werden alle Foren bis zur Tiefe 2

Navigation
 Startseite...
 Neuerdings beta neu
 Forum...
 vorwissen...
 vorkurse...
 Werkzeuge...
 Nachhilfevermittlung beta...
 Online-Spiele beta
 Suchen
 Verein...
 Impressum
Das Projekt
Server und Internetanbindung werden durch Spenden finanziert.
Organisiert wird das Projekt von unserem Koordinatorenteam.
Hunderte Mitglieder helfen ehrenamtlich in unseren moderierten Foren.
Anbieter der Seite ist der gemeinnützige Verein "Vorhilfe.de e.V.".
Partnerseiten
Weitere Fächer:

Open Source FunktionenplotterFunkyPlot: Kostenloser und quelloffener Funktionenplotter für Linux und andere Betriebssysteme
Forum "Jura" - Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien

Staatsangehörigkeit: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 23:24 Sa 24.10.2009
Autor: yuppi

Hallo,

und zwar bewerbe ich mich gerade für ein freiwilliges Soziales Jahr und dort steht :

Nationalität 1
Nationalität 2
Sonstige

Nun ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, komme jedoch aus einem anderen Land ursprünglich( Deutscher mit Migrationshintergung ).

Nun soll ich jetzt bei Nationalität 2 auch mein Ursprungsland hinschreiben ?

Würde mich über Antworten freuen, die klar darüber bescheid wissen.

Schönen Gruß

        
Bezug
Staatsangehörigkeit: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 01:49 So 25.10.2009
Autor: reverend

Hallo yuppi,

nein, hier sind nur bestehende Staatsangehörigkeiten gemeint. Wenn Du also eine doppelte Staatsbürgerschaft hast - und z.B. zwei Pässe - dann musst Du hier auch beide eintragen. Dein "Migrationshintergrund" gehört an dieser Stelle nicht in den Fragebogen. Wenn er Dir für die Bewerbung wichtig ist, mach eine Anmerkung oder erwähne Deine Herkunft im Anschreiben.

Im Grundsatz aber ist es vor allem Deine Entscheidung: bist Du Deutsche(r) oder nicht bzw. nicht so ganz? Das kann Dir niemand abnehmen.

lg,
reverend

Bezug
                
Bezug
Staatsangehörigkeit: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:11 So 25.10.2009
Autor: yuppi

Hallo,

danke für die Antwort. Und zwar bei mir ist es so, dass ich den deutschen Pass habe aber der meinen Ursprungsland abgelaufen ist. Kann ihn aber verlängern, nimmt aber viel Zeit in Anspruch.
Jedoch habe ich den Personalausweis meines Ursprungsland und der ist gültig.

Wie sieht es in diesem Fall aus mit Nationalität 1 , Nationailität 2 ?

Bezug
                        
Bezug
Staatsangehörigkeit: unabhängig
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 20:19 So 25.10.2009
Autor: Eisfisch


> danke für die Antwort. Und zwar bei mir ist es so, dass
> ich den deutschen Pass habe aber der meinen Ursprungsland
> abgelaufen ist. Kann ihn aber verlängern, nimmt aber viel
> Zeit in Anspruch.
>  Jedoch habe ich den Personalausweis meines Ursprungsland
> und der ist gültig.
>  
> Wie sieht es in diesem Fall aus mit Nationalität 1 ,
> Nationailität 2 ?

Nationalität 1 / zum deutschen Pass, Ausweis usw: nur mit Ablauf des gültigen Passes usw. verliert man nicht seine deutsche Staatsangehörigkeit.  Lediglich ist der Pass abgelaufen und somit kein gültiges / geltendes Dokument.
Du bist weiterhin "deutsch".  
  
Nationalität 2: ähnliches kann ich da auch für vermuten. Aber nix genaues weiss ich nicht; da greift die Regelung des Staates 2.





Bezug
        
Bezug
Staatsangehörigkeit: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:32 So 25.10.2009
Autor: jales

Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, dann gibst du diese erst einmal an. Wenn du nun ebenfalls die Staatsbürgerschaft deines Geburtslandes noch besitzt, dann gibst du diese ebenfalls an.
Wenn du jedoch nichtmehr im Besitz dieser Staatsbürgerschaft bist, dann gibst du es auch nicht an.  

Lg.

Bezug
Ansicht: [ geschachtelt ] | ^ Forum "Jura"  | ^^ Alle Foren  | ^ Forenbaum  | Materialien


^ Seitenanfang ^
www.englischraum.de
[ Startseite | Forum | Wissen | Kurse | Mitglieder | Team | Impressum ]