Ständische Gesellschaft < Geschichte < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Aufgabe | Hallo alle..
Kennzeichnen Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen der ständischen Gesellschaft und der bürgerlichen Industriegesellschaft.
Ist die Frage ausreichend beantwortet? |
In der vorindustriellen Gesellschaft wurde die Stellung des einzelnen durch den Stand bestimmt in den er hin geboren war. Ein Stand umfasste alle die gleiche Herkunft, die gleiche Lebenshaltung, den gleichen Beruf hatten. Unter den Ständen gab es eine Rangordnung, die von der Geistlichkeit, dem ersten Stand, über den zweiten Stand, über den Grundbesitzenden Adel, bis zum Stand der Bürger und freien Bauern reichte, den so genannten dritten Stand.
Die Unterschiede zwischen den Ständen waren vor allem rechtlicher Natur: Jeder Stand hatte seine Privilegien und Pflichten die seine Tätigkeit und seine Chancen festlegten.
Die Bürgerliche Gesellschaft hatte keine Aussieht, die Werte wie Eigentum, Selbstbestimmung des Individuums, Bildung und politische Mitbestimmung aus eigener Kraft zu verwirklichen. Das liberal-kapitalistische System begünstigte einseitig Besitzenden Schichten, während es zu Verelendung der Besitzlosen führte.
Es bildete sich das Bewusstsein eines Klassengegensatzes heraus, dessen unterscheidendes Kennzeichnen der Besitz an Sach- und Geldkapital war. Dieser Klassengegensatz von Besitzenden und Besitzlosen bedingte den Interessengegensatz von Fabrikant und Arbeiter.
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
Lg. ich!
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 15:49 Di 07.10.2008 | Autor: | jecey |
Ich würde sagen, dass hast Du schon sehr gut geschrieben. ;o)
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 18:25 Di 07.10.2008 | Autor: | Josef |
Hallo Copperhead,
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> Kennzeichnen Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen
> der ständischen Gesellschaft und der bürgerlichen
> Industriegesellschaft.
> Ist die Frage ausreichend beantwortet?
> In der vorindustriellen Gesellschaft wurde die Stellung
> des einzelnen durch den Stand bestimmt in den er hin
> geboren war. Ein Stand umfasste alle die gleiche Herkunft,
> die gleiche Lebenshaltung, den gleichen Beruf hatten. Unter
> den Ständen gab es eine Rangordnung, die von der
> Geistlichkeit, dem ersten Stand, über den zweiten Stand,
> über den Grundbesitzenden Adel, bis zum Stand der Bürger
> und freien Bauern reichte, den so genannten dritten Stand.
> Die Unterschiede zwischen den Ständen waren vor allem
> rechtlicher Natur: Jeder Stand hatte seine Privilegien und
> Pflichten die seine Tätigkeit und seine Chancen festlegten.
> Die Bürgerliche Gesellschaft hatte keine Aussieht, die
> Werte wie Eigentum, Selbstbestimmung des Individuums,
> Bildung und politische Mitbestimmung aus eigener Kraft zu
> verwirklichen. Das liberal-kapitalistische System
> begünstigte einseitig Besitzenden Schichten, während es zu
> Verelendung der Besitzlosen führte.
> Es bildete sich das Bewusstsein eines Klassengegensatzes
> heraus, dessen unterscheidendes Kennzeichnen der Besitz an
> Sach- und Geldkapital war. Dieser Klassengegensatz von
> Besitzenden und Besitzlosen bedingte den
> Interessengegensatz von Fabrikant und Arbeiter.
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In Ständegesellschaften ist der Rang eines jeden Stands durch religiöse und politische Ordnungsvorstellungen und darauf aufbauende Rechtsvorschriften abgesichert, wobei vom grundsätzlichen Konsens aller Stände ausgegangen wird, diese Ordnung zu akzeptieren. Historisch entwickelten sich aus den drei Ständen des Mittelalters (Adel, Freie und Unfreie) verschiedene hierarchische Ständemodelle wie im ländlichen Raum die ständische Gliederung von Adel, Klerus und Bauern oder in den mittelalterlichen Städten die von Patriziern, Bürgern und unterständischen Gruppen (Volk). Nach der Französischen Revolution setzte sich das Bürgertum gegen die bis dahin privilegierten Stände (Adel, Klerus, stadtbürgerliches Patriziat) durch, und als so genannter vierter Stand kam die Arbeiterschaft auf.
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001
Der 3. Stand war durch die Steuerpflicht, die Taille, von Adel und Geistlichkeit geschieden. Er umfasste sowohl die selbstbewusste reiche Stadtaristokratie, die wirtschaftlich gesicherten Handwerksmeister und gelehrten berufe als auch das Heer der Manufakturarbeiter und Gesellen, der Ackerbürger und des in sich stark differenzierten Bauernstandes. Die dinglichen Lasten des Bauern waren meist verschwunden, die Gemeindeflur aufgeteilt. eine kapitalistische Wirtschaftsweise drang auf dem Lande vor, die auf möglichst großen Gewinn ausgerichtet war, die Besitzer von ausreichenden Ackernahrungen begünstigte und die Menge der Kleinstellenbesitzer, Pächter und Landarbeiter benachteiligte. Die Urteile über die Lage des Bauern schwanken stark, die Unterschiede nach lokalen und wirtschaftlichen Verhältnissen waren zu groß.
Die Abhängigkeit des einzelnen in der Industriegesellschaft:
Der einzelne wäre heute trotz intensivster Arbeitsleistung nicht mehr in der Lage, die zum Lebensunterhalt notwendigen Güter, geschweige denn die Güter des gehobenen Bedarfs zu produzieren. Erst das Zusammenwirken aller Glieder der Gesellschaft garantiert nicht nur die Befriedigung der unmittelbaren Existenzbedürfnisse (Nahrung, Kleidung, Wohnung), sondern ermöglicht auch Wohlstand. Die moderne Industriewirtschaft ist nur als Leistung der Gesellschaft möglich. Ihr Grundprinzip ist die Arbeitsteilung. Damit aber sichert die Industriewirtschaft nicht nur materielle Existenz und Wohlstand, sondern macht die Abhängigkeit des einzelnen Menschen von der Gesellschaft vollkommen.
Viele Grüße
Josef
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:39 Di 07.10.2008 | Autor: | Copperhead |
Danke Dir, hast alles viel besser aufgeschreiben als ich . Hast mir sehr geholfen
Liebe Grüße
ich
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