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Hallo!
Ich habe eine kurze Frage zum Stichprobenanteilwert.
Je nachdem ob Ziehen mit oder ohne Zurücklegen vorliegt, habe ich den Fall relativiert Binomial- oder hypergeometrisch verteilt vorliegen.
Ist beim Hypergeometrisch n/N<0,05, dann kann ich durch die rel. Binomialverteilung approximieren.
Liegt dann noch n>9/(pq) vor, dann kann ich das ganze noch durch die Normalverteilung approximieren.
Aber: In einer Formelsammlung habe ich jetzt gelesen (für diesen Fall der Approximation durch die NV), dass ich ggf. den Endlichkeitskorrekturfaktor bei der Standardabweichung beachten muss.
Aber wieso? Wenn ich doch schon die Hypergeometrische durch die Binomialverteilung approximiere, bin ich doch schon im Fall Ziehen mit Zurücklegen und dort entfällt doch der Endlichkeitskorrekturfaktor.
Wie kann es also dazu kommen, dass ich beider Approximation durch die NV auch den Korrekturfaktor beachten muss?
Etwa wenn ich Ziehen ohne Zurücklegen habe, aber nicht durch die Binomialverteilung approximieren kann, aber n>9/(pq) vorliegt? Darf ich das?
Lieben Dank! :)
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 14:20 Mo 28.09.2009 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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