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Forum "Jura" - Subjektives objektives Recht
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Subjektives objektives Recht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 18:27 So 11.10.2009
Autor: Dinker

Guten Abend

Also ich habe versucht nachzuvollziehen im Wikibeitrag was objektives und subjektives Recht ist. Nur ist das dort sogenanntes juristischen Deutsch mit dem ich nicht so vertraut bin.
Kann mir jemand sagen was subjektives und was objektives Recht ist?

Danke
Gruss DInker

        
Bezug
Subjektives objektives Recht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:06 So 11.10.2009
Autor: leduart

Hallo
der wesentliche Satz ist der erste in wiki. Was daran verstehst du nicht, das ist kein Juristendeutsch! unten ist es noch am Bsp. des Schuldrechts erlaeutert.
Gruss leduart

Bezug
        
Bezug
Subjektives objektives Recht: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 22:38 Mo 12.10.2009
Autor: Dinker

Hallo

Ich versteh die Differenzierung leider noch immer nicht. Unter objektives Recht fällt ja alles rund um die Rechtsordnung eines Gemeisnchaftswesens. Darunter fällt das öffentliche und Privatrecht. Doch was ist nun das subjektive Recht?

Warum ist das Urheberrecht ein subjektives Recht?=


Aber oder Rechtssubjekt und Rechtsobjekt ist wieder etwas anderes? Rechtssubjekt ist eine Person, also Inhaber von Rechten und Pflichten, wöhrend ein Rechtsobjekt ein Gegenstand ist.

Bezug
                
Bezug
Subjektives objektives Recht: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 07:17 Sa 17.10.2009
Autor: Josef

Hallo Dinker,


>  
> Ich versteh die Differenzierung leider noch immer nicht.
> Unter objektives Recht fällt ja alles rund um die
> Rechtsordnung eines Gemeisnchaftswesens.

[ok]

> Darunter fällt
> das öffentliche und Privatrecht.

[ok]

> Doch was ist nun das
> subjektive Recht?
>  


Das Recht im Sinne von Rechtsordnung bezeichnet man als Recht im objektiven Sinn, das Recht im Sinne von Berechtigung hingegen als Recht im subjektiven Sinn.

> Warum ist das Urheberrecht ein subjektives Recht?=
>  
>

Das Recht im Sinne von Berechtigung bezeichnet man als Recht im subjektiven Sinn.



> Aber oder Rechtssubjekt und Rechtsobjekt ist wieder etwas
> anderes?

Ja!

>  Rechtssubjekt ist eine Person, also Inhaber von
> Rechten und Pflichten,

[ok]

> wöhrend ein Rechtsobjekt ein
> Gegenstand ist.  



Wir bezeichnen die Rechtsordnung infolge ihrer Einwirkung auf den der Gemeinschaft angehörigen Einzelnen und seine Rechtsverhältnisse als objektives Recht.

Objektives Recht: bürgerlich-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art


Die Rechtsordnung weist vermittels ihrer Normen des objektiven Rechts dem Einzelnen und auch der Gemeinschaft eine bestimmte Rechtsposition zu. Sie sind Träger von Rechten. Sie sind Rechtsinhaber (Subjekte). Damit verleiht sie auch dem Einzelnen eine bestimmte Macht, die der Befriedigung seiner menschlichen Interessen dient (Subjektives Recht).



Viele Grüße
Josef

Bezug
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