Taschengeldparagraph < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:42 Mo 05.11.2007 | Autor: | JR87 |
Aufgabe | Der 16 jähringe Mark erhält 50 Taschengeld/ Monat. Er spart 10 Monate und kauft sich eine Stereoanlage für 500 . |
Eigentlich kann man ja sagen das Mark mit 16 beschränkt Geschäftsfähig ist und somit seine Willenserklärung schwebend unwirksam ist. Das ganze fällt ja auch nicht unter den Taschengeldparagraphen (§110), weil er sich ja das Geld anspart...aber ich habe gehört es gibt eine Grenze wieviel Monate ich ansparen darf. Kann mir wer sagen wo die liegt bzw. dann auch wo ich das finde
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(Antwort) fertig | Datum: | 19:43 Mo 05.11.2007 | Autor: | Josef |
Hallo JR87,
"In diesem Forum kann und darf wegen standesrechtlicher Bestimmungen keine Rechtsberatung geleistet werden."
> Der 16 jähringe Mark erhält 50 Taschengeld/ Monat. Er
> spart 10 Monate und kauft sich eine Stereoanlage für 500 .
> Eigentlich kann man ja sagen das Mark mit 16 beschränkt
> Geschäftsfähig ist und somit seine Willenserklärung
> schwebend unwirksam ist. Das ganze fällt ja auch nicht
> unter den Taschengeldparagraphen (§110), weil er sich ja
> das Geld anspart...aber ich habe gehört es gibt eine Grenze
> wieviel Monate ich ansparen darf. Kann mir wer sagen wo die
> liegt bzw. dann auch wo ich das finde
Der § 110 BGB (Taschengeldparagraph) stellt eine Ausnahme von der Regel der schwebenden Unwirksamkeit einer Willenserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen dar.
Danach kann ein Minderjähriger auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam einen Vertrag schließen, wenn er die Leistung mit eigenen Mitteln bewirkt.
Eigene Mittel, sind solche, die ihm zu Zweck des Vertragsschlusses oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder einem Dritten mit Zustimmung des Vertreters überlassen worden sind.
Wichtig ist hier der Begriff des Bewirkens. Dieser sagt aus, dass die Leistung vollständig gegen die Gegenleistung getauscht werden muss. Somit ist es nicht Möglich auf Basis des Taschengeldparagraphen Dauerschuldverhältnisse (Abonnement, Laufzeitverträge, usw.) oder Verträge in denen eine Ratenzahlung vereinbart wird einzugehen.
Fundstelle
Die Eltern müssen mit dem Kauf der Stereoanlage einverstanden sein. Dann kann der Minderjährige auch aus den eigenen angesparten Geldmitteln die Stereoanlage kaufen, jedoch gegen Barzahlung.
Beachte:
Eigene Mittel, sind solche, die ihm "zu Zweck des Vertragsschlusses" überlassen wurden.
Viele Grüße
Josef
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit; doch wer nicht wagt, der nicht gewinnt ...
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