Taschenrechner < Abivorbereitung < Oberstufe < Schule < Mathe < Vorhilfe
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(Umfrage) Beendete Umfrage | Datum: | 15:26 Do 10.04.2008 | Autor: | clafoutis |
hallo,
also das ist jetzt nicht direkt eine Frage zu einer Aufgabe aber doch eine sehr wichtige!
ich habe einen grafischen taschenrechner (cfx-9850GC plus) von casio und der kann so ziemlich alles was man braucht.
ich wollte den für das abitur benutzen aber ich hab vorhin einen anruf erhalten von meiner mathelehrerin dass dieser nicht zugelassen ist.
daher wollte ich nochmal nachfragen wie es denn jetzt wirklich ist. ich weiß nämlich von manchen aufgabenstellungen wo der taschenrechner erlaubt ist (bzw. es stand unter den zugelassenen hilfsmittel wissenschaftlicher Taschenrechner MIT oder OHNE Grafikfähigkeit)
kann mir einer weiterhelfen oder kann mir einer sagen wer mir weiterhelfen kann?
DANKE!!!
p.s.: ich mach in NRW mein abi
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 15:36 Do 10.04.2008 | Autor: | Bastiane |
Hallo
Hat deine Lehrerin denn gesagt, dass genau dieser Taschenrechner nicht erlaubt ist? Ansonsten frag sie nochmal genau nach oder frag, welcher Taschenrechner denn erlaubt wäre, und besorg dir rechtzeitig einen.
(Ich habe mein Abitur noch mit einem total simplen Taschenrechner gemacht, der nur mit Solarenergie funktionierte, nur eine einzige Zahl speichern konnte und das nur solange, bis er das nächste Mal aus ist, und ansonsten keine besonderen Funktionen hatte. Und ich muss sagen: dies war der beste Taschenrechner, mit dem ich umgehen konnte, und ich kann dir damit bestimmt viele Sachen schneller und richtiger berechnen als manch anderer mit den tollsten Taschenrechner. Das soll keine Anklage sein, du kannst schließlich nichts dafür, dass mittlerweile andere Taschenrechner erlaubt sind, aber vllt kannst du ja auch mit einem einfacheren Taschenrechner auskommen.
Viele Grüße
Bastiane
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 17:42 Do 10.04.2008 | Autor: | clafoutis |
mir erscheint es ein wenig als würden die lehrer auf meiner schule es darauf anlegen dass ich so einen taschenrechner wie deinen benutze am besten einen der gerade das nötigste kann.
ich finde das auch nicht weiter schlimm, weil man für schulmathematik eigentlich nicht mehr braucht aber ich bin zufällig an diesen taschenrechner ran gekommen der mir SEEEEEEEEEEEEEEEEEEEHHHHHHHHHHHHR viel stress ersparen würde.
einen anderen habe ich parat, dass ist nicht das problem nur würde ich jetzt gerne meinen benutzen den ich seit 2 jahren benutze.
blöde sache.
kann jemand helfen?
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:08 Do 10.04.2008 | Autor: | cagivamito |
Wie machen das denn die anderen aus deinem Kurs?
Bei uns war gab es da eine klare Linie:
Die Sek. II des Gymnasiums (LK u. GK) durften nur nichtprogrammiere und nicht grafische Rechner benutzen.
Die MTA's (Mathematisch-Technischer-Assistent) an unserem Kolleg hatten von Beginn der 11 an einen programmierbaren grafischen Ti89
Wenn es deine Lehrerin nicht weiß, frag den Stufenleiter ob es irgendwie ein Stück Papier gibt wo das drauf steht...
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:12 Do 10.04.2008 | Autor: | Maggons |
Was ist das für ein Rechner?
GTR oder sogar CAS?
Ich weiß nicht wie es in CAS ist; aber in Hessen gibt es gar keine normalen TR aufgaben mehr; es gibt nur noch CAS.
Also entweder rechnet man mit nem tollen Rechner, der einem die Ergebnisse von Summen und Integralen ausspuckt oder gleich mit nem dicken Rechner, der auch alles Zeichnen und auflösen kann.
Falls das ein CAS sein sollte, müsste dein ganzer Kurs den haben, damit du ihn auch benutzen dürftest
Einen GTR kann dir niemand verbieten.
Lg
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Ich hab grade mal geschaut. Ein CAS, welcher also selbst Formeln algebraisch umstellen kann, ist das NICHT.
Offiziell heisst es:
Müssen für die Abiturprüfungen in Mathematik neue Hilfsmittel angeschafft werden?
Nein. Die Richtlinien für das Fach Mathematik sehen auch die Nutzung moderner Hilfsmittel im Unterricht vor. In einigen Schulen werden daher Taschenrechner mit "Computer-Algebra-System" - kurz CAS - genutzt, was sich unmittelbar auf die Form der Aufgabenstellung auswirkt.
Für die zentrale Abiturprüfung im Fach Mathematik werden zwei unterschiedliche Aufgabensätze für die Bearbeitung mit einem CAS-Rechner oder mit einem herkömmlichen Taschenrechner entwickelt. Da zu den herkömmlichen Taschenrechnern auch grafikfähige Geräte zählen, wird durch die Aufgabenstellung sichergestellt, dass durch die Nutzung eines grafikfähigen Taschenrechners kein Vorteil entsteht. Der Fachlehrer wählt für die Prüfung den Aufgabensatz aus, der dem im Kurs eingeführten Hilfsmittel entspricht.
Als Hilfsmittel werden darüber hinaus alle handelsüblichen Formelsammlungen zugelassen, die keine Beispielaufgaben o. Ä. enthalten. Die Formelsammlungen dürfen jedoch keine handschriftlichen Ergänzungen oder andere individuelle Erweiterungen aufweisen. Eigene Formelsammlungen können wegen der Nichtvergleichbarkeit nicht zugelassen werden. Quelle
Ich würde das so interpretieren, daß grafische TR durchaus zugelassen sind.
Allerdings ist diese Formulierung derartig schwammig und unbrauchbar, dass man sich das auch hätte sparen können.
Ich finde, jemand mit GTR ist immer im Vorteil gegenüber jemandem ohne.
Ich kann mir kaum vorstellen, daß in heutigen Abi-Klausuren nicht mehr die Diskussion einer Funktion auf der Tagesordnung steht. Selbst, wenn das Parameter-Funktionen sind, kann man sich mal eben ein paar Werte für die Parameter nehmen, und hat dann schon eine sehr genaue Vorstellung vom Aussehen der Funktion. Selbst, wenn man auf dem TR nicht ablesen kann, dass die Nullstelle bei [mm] \cos\left(\wurzel{\wurzel{17}-\wurzel{3}}\right) [/mm] liegt, wenn ich sehe, daß sie etwa bei 0,025 liegt, weiß ich, daß mein Ergebnis wohl richtig ist.
Und wie viele berechnen Extrema, Pol- und Wendestellen, und haben anschließend Probleme, das ordentlich zu zeichnen. Mit GTR kein Problem.
Sorry, aber ich bezweifle, daß die heutigen Aufgaben so gestellt sind, daß ein GTR nix nützt.
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 20:43 Do 10.04.2008 | Autor: | clafoutis |
DANKE!!!
das ist genau das, wonach ich gesucht habe.
aber leider hast du recht mit der formulierung. eigentlich wird gar nicht klar was man darf oder nicht.
meiner meinung nach hab ich den beweis dass ich meinen taschenrechner benutzen darf ABER zwei sätze machen mich stutzig...
"Für die zentrale Abiturprüfung im Fach Mathematik werden zwei unterschiedliche Aufgabensätze für die Bearbeitung mit einem CAS-Rechner oder mit einem herkömmlichen Taschenrechner entwickelt."
"Der Fachlehrer wählt für die Prüfung den Aufgabensatz aus, der dem im Kurs eingeführten Hilfsmittel entspricht. "
habe ich das jetzt richtig verstanden, dass düsseldorf zwei klausuren an die schule schickt und dass die lehrer der schule vor ort jeweils entscheiden welche klausur sie verteilen abhängig von den "Hilfsmitteln" (also TR richtig?!?!) welche die breite masse der schüler hat???
das würde dann ja heißen, dass ich eine andere klausur bekommen müsste oder?
danke nochmal an alle^^ ihr verhilft mir evtl. zu nem richtig gutem abi
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 14:22 Fr 11.04.2008 | Autor: | Maggons |
Hallo!
Falls du meinen Beitrag gelesen hast: ja.
Vom Lehrer wird für den Kurs ein Aufgabensatz beantragt; es muss vorab gesagt werden, ob das Abitur mit oder ohne CAS geschrieben wird.
Es ist auch für einen Kurs einheitlich handzuhaben.
Für den gewöhnlichen Taschenrechner hieß bei uns, dass man auch einen GTR verwenden darf.
lg
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 15:02 Fr 11.04.2008 | Autor: | oli_k |
Hallo,
hatte neulich einen ähnlichen Thread erstellt mit selber Problematik. Lehrer wollte TR nicht zulassen, obwohl laut Ministerium (habe sogar an die gemailt) der Lehrer in dem Gebiet nichts zu sagen hat. Es heisst Zentralabitur, und niemand auf einer anderen Schule darf dir gegenüber bevorteilt sein, wenn er diesen TR benutzt (das ist übrigens ein sehr gutes Argument, wenn du beim Direktor vorsprechen muss, weil der Lehrer sich zwangshaft weigert). Für weitere Anregungen siehe meinen andere Thread:
https://vorhilfe.de/read?i=366192
Viel Glück, und setz dich durch, du hast das Recht dazu, den TR zu nutzen, egal, was die Schule sagt!
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Hallo,
danke für Deine Rückmeldung. Ich hatte mich vorhin nämlich im Stillen gefragt, was bei Dir daraus geworden ist.
Hat's Dein Lehrer nun auch eingesehen?
Seltsam finde ich, daß diese Rechnerfrage erst kurz vorm Abi auffällt.
Im Grunde hätte man als Lehrer (oder gar von oben?) die Schüler zu Anfang der Oberstufenzeit daraufhinweisen müssen, daß solche Rechner zugelassen und eventuell im Abi vorteilhaft sind.
Denn wenn gleiches Recht für alle gilt, sollte dieses Recht auch allen bekannt sein.
(Daß die einen gute Lehrer haben und die anderen schlechte, wird man allerdings kaum vermeiden können. Das ist das schlimmer als die Taschenrechner.)
Gruß v. Angela
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 23:05 Fr 11.04.2008 | Autor: | oli_k |
Hallo,
ja, mein Lehrer hat es letztendlich eingesehen, sogar, ohne jemand anderen einzuschalten. Besonders das Argument, dass andere Schulen einen Vorteil gegenüber mir hätten, ist eine gute Antwort auf das Argument eines Lehrers, andere Schüler wären gegenüber mir benachteiligt. Das war auch bei mir das schlagende Argument!
Wünsch dir viel Glück...
Oli
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:23 Do 10.04.2008 | Autor: | clafoutis |
also das ist ja die sache...
ich bin der einzige in der stufe der so einen taschenrechner hat.
das ist denk ich auch mal der grund, warum ich meinen nicht benutzen darf (bzw. soll)
das mit dem papier ist ja wonach ich eigentlich die ganze zeit frage.
steht das denn irgendwo geschrieben? ist es irgendwo ausdrücklich formuliert dass ich nicht meinen taschenrechner benutzen darf?
die sache ist nämlich die, dass die lehrer das willkürlich entschlossen haben ohne sich irgendwo zu erkundigen...
p.s.: ich kenn den unterschied zwischen gtr und cas nicht.
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Hallo!
Was offizielles steht oben. Nochmal kurz der Unterschied:
GTR:
Du gibst ne Formel ein, und er zeichnet den Graphen.
Du fragst nach Ableitung / Integral, und er liefert dir eine Zahl, die er numerisch ermittelt hat (Das können auch TR ohne Grafik)
CAS:
Der TR ist selbst in der Lage, die Formel umzustellen, du kannst ihn nach der Umkehrfunktion fragen, und du bekommst eine Formel dafür angezeigt.
Ableitungen und Integralfunktionen bekommst du auch als Formel angezeigt.
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 13:24 Di 15.04.2008 | Autor: | clafoutis |
Vielen vielen dank an alle!
habt mir echt geholfen!
ich durfte letztendlich meinen taschenrechner (berechtigter weise) benutzen aber irgendwie haben mir die zusatzfunktionen null gebracht:D
naja wie gesagt... die aufgaben war so gestellt dass ich keinen vorteil hatte,
aber ich denke trotzdem dass es gut lief.
DANKE NOCHMAL!
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