"Unfall" auf Privatgrundstück < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 11:50 Sa 31.03.2007 | Autor: | Ailien. |
Hallo, ich hoffe jemand kennt sich mit diesem Fall etwas aus :)
Und zwar kam vor 2 Tagen mein Nachbar zu mir und meinte ich hätte seinen Beifahrerspiegel gerammt war ich aber 100% nicht war. Er hat leichte Schäden dran und ich auch, was aber von einem anderen Unfall kommt. Nun behauptet er er müsse es anders lösen und ich denke mal er will zur Polizei. Da es aber ein Privatgrundstück ist kann doch die Polizei eigentlich gar nichts machen oder? Jedenfalls war ich es nicht und wollte mal wissen was auf mich zukommen könnte. Vielen Dank schonmal!
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Hi Ailien,
also mein Rechtempfinden (subjektiv) sagt mir bei deinem Fall folgendes:
Die Schwierigkeit bei solcherlei "Fällen2 ist immer die, das grundsätzlich erst einmal Wort gegen Wort zwischen deinem Nachbarn und dir stehen. Dies gilt solange, bis nichts andere BEWIESEN ist! Dein Nachbar kann natürlich zu Klärung des Falles die Polizei beordern, sich eure PKW's anzusehen. Weil er beweisen muss, das du es wirklich warst. Dies wäre durch offensichtlich Lackkrazer möglich... bzw. Spuren an deinem Auto. Nun stell sich die frage, WEM gehört dieses Privatgrundstück? Was machst du mit deinem Auto auf diesem, wenn es nicht deins ist? (Ich nehme mal an, Parkplätze von Mietwohnungen).
Die Polizei hat grundsätzlich erst einmal nichts auf Privatgrund verloren. das stimmt. ABER sie kann natürlich zu Beweisführungszwecken sich eure Autoes angucken, wenn dein ANchbar theoretisch Anzeige gegen Unbekannt erklären würde, mit dem Verdacht auf speziell DICH.
Also zukomme könnte aus meiner Sicht auf dich, das die Polizei dich besuchen kommt, und sich gerne mal deinen PKW ansehen möchte. Wenn du es nicht warst, dann brauchst du dir ja auch keine Sorgen machen, da deine "Kratzer" nicht zu denen deines "Nachbarn" (also bei den PKW's) passen.
Ich weiße nochmal darauf hin, das dies hier KEINE Rechtsberatung ist, sondern ein persönliches, ohne eine vorhandene Gesetzes- bzw. Rechtsgrundlage, ausgesprochenes Rechtsempfinden !!! (subjektiv und unverbindlich)
Liebe Grüße
Analytiker
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