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Kennt jmd. gute, und vorallem verständliche Internetseiten zur Verfassungsgeschichte (angefangen mit der Pualskirchenverfassung bis zum heutigen GG) , hat informationen dazu, die er mir evt. schicken könnte oder kennt besonders gute Bücher?
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 13:52 Sa 18.02.2006 | Autor: | Josef |
Hallo Sabrina1989.
Literatur hierzu:
Hartung, F.: Deutsche Verfassungsgeschichte vom 15.Jahrhundert bis zur Gegenwart. Stuttgart 91969.
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 13:56 Sa 18.02.2006 | Autor: | Josef |
Hallo Sabrina1989,
http://www.oefre.unibe.ch/law/verfassungsgeschichte/deutschland.html
Dieses Projekt zur Verfassungsgeschichte stellt historische Dokumente zur Entwicklung von Grund- und Menschenrechten sowie Normen des Staatsorganisationsrechts mit kurzen Erläuterungen bereit. Damit wird die Genese des demokratischen Verfassungsstaates nachgezeichnet.
Viele Grüße,
Josef
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Aufgabe | Die Links waren echt super, mein Artikel zur Paulskirchenverfa. steht.. jetzt fehlt nur noch Bismarck, Weimar und jetzt.
Hast du viell. auch was passendes zur Bismack?
Bin da nänmlich jetzt bein!
Musstest du auch mal ne facharbeit darüber schreiben |
Die Links waren echt super, mein Artikel zur Paulskirchenverfa. steht.. jetzt fehlt nur noch Bismarck, Weimar und jetzt.
Hast du viell. auch was passendes zur Bismack?
Bin da nänmlich jetzt bein!
Musstest du auch mal ne facharbeit darüber schreiben
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Aufgabe | Mhm..also so direkt über Bismarck etc. brauche ich nichts , mehr zu der Verfassung! |
Mhm..also so direkt über Bismarck etc. brauche ich nichts , mehr zu der Verfassung!
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Ich brauche ja am Besten viele komprimierte Informationen auf einen Blick, speziell zur Bismarckschen Verfassung.. das wäre das Beste denn so kann ich mir die ganze Informationssucherei möglichst sparen!!°
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:12 Sa 25.02.2006 | Autor: | Josef |
Hallo Sabrina1989,
vielleicht in der Art wie folgt:
Reichsverfassung,
Weimarer Republik: die Verfassung der Weimarer Republik, Weimarer Reichsverfassung, die am 11.8. 1919 von der Nationalversammlung verabschiedet wurde und am 14.8. 1919 in Kraft trat. Sie bewahrte den bundesstaatlichen Aufbau, stärkte jedoch die Zentralgewalt. Die »Länder« blieben der Sache nach Staaten; nach Artikel17 der Reichsverfassung mussten sie eine »freistaatliche Verfassung« mit vom Volk gewählten Landtagen und von deren Vertrauen abhängige Landesregierungen haben. Das Reich war für die wesentlichen Gegenstände der Gesetzgebung zuständig; die Länder behielten außer der Gerichtsbarkeit v.a. die überwiegende Zuständigkeit in der Verwaltung (besonders Polizei- und Kultusverwaltung). Reichsoberhaupt war der Reichspräsident, die ausführende Gewalt stand der Reichsregierung, die gesetzgebende Gewalt dem Reichstag zu. Der Reichsrat stand an Bedeutung weit hinter dem früheren Bundesrat zurück. Im 2.Hauptteil der Weimarer Reichsverfassung wurden detailliert Grundrechte festgelegt, die jedoch nicht direkt, sondern als Auftrag an den Gesetzgeber galten. Die Weimarer Reichsverfassung bekannte sich zu den Grundsätzen des Rechtsstaats. Der Nationalsozialismus hob die Weimarer Reichsverfassung zwar nicht formell, aber doch praktisch in wesentlichen Teilen auf, besonders die rechtsstaatlichen Garantien. Die gesetzgebende Gewalt ging vom Reichstag auf die Reichsregierung über. 1934 wurde das bundesstaatliche System beseitigt, der Reichsrat entfiel. Die Länder wurden den Reichsstatthaltern unterstellt.
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001
Viele Grüße
Josef
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:16 Sa 25.02.2006 | Autor: | Josef |
Hallo,
Weimarer Republik
Weimarer Republik, von 1919 bis 1933 dauernde Ära der deutschen Geschichte; benannt nach dem ersten Tagungsort der Nationalversammlung, die 1919 dem Deutschen Reich eine republikanische, d. h. parlamentarisch-demokratische Verfassung gab.
Angesichts der ausweglosen militärischen Lage des Deutschen Reiches im 1. Weltkrieg und sozusagen als Vorleistung für einen annehmbaren Friedensvertrag auf der Grundlage der Vierzehn Punkte des US-Präsidenten Woodrow Wilson erfolgte Ende September 1918 erstmals die Bildung einer parlamentarischen Regierung mit dem Prinzen Max von Baden als Reichskanzler an ihrer Spitze. Im Zuge der Novemberrevolution kam es zum völligen Zusammenbruch des monarchischen Systems in Deutschland: Am 9. November verkündete Max von Baden die Abdankung Kaiser Wilhelms II. und übertrug die Regierungsgeschäfte an den SPD-Vorsitzenden Friedrich Ebert; der Kaiser ging noch am selben Tag ins Exil. Am 10. November konstituierte sich unter dem Vorsitz Eberts der Rat der Volksbeauftragten aus SPD und USPD als provisorische Regierung.
Die während der Novemberrevolution überall im Reich entstandenen Arbeiter- und Soldatenräte warfen nun verstärkt die Frage nach der künftigen Verfassung auf: Rätesystem oder parlamentarisch-demokratische Verfassung. Die Mehrheitssozialisten im Rat der Volksbeauftragten sprachen sich klar für eine parlamentarisch-demokratische Verfassung aus und gingen ein Bündnis mit der Obersten Heeresleitung unter General Wilhelm Groener gegen mögliche Umsturzversuche von Links ein; auch ein Mitte Dezember in Berlin tagender Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte stimmte schließlich einem parlamentarisch-demokratischen System und Wahlen zu einer verfassunggebenden Versammlung zu. Anfang Januar schlug die provisorische Regierung mit Hilfe Groeners in Berlin den Aufstand des Spartakusbundes nieder, der weiterhin für das Rätesystem und die grundlegende Revolutionierung der Gesellschaftsordnung kämpfte.
Bei den Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erhielten die republikanisch-demokratischen Parteien, SPD, Zentrum und Deutsche Demokratische Partei (DDP), die dann die Weimarer Koalition bilden sollten, drei Viertel der Stimmen. Ebert wurde der erste Präsident der Weimarer Republik. In Opposition zur Weimarer Koalition standen auf der rechten Seite die Deutschnationale Volkspartei (DNVP), auf der linken Seite die USPD und die aus dem Spartakusbund hervorgegangene KPD. Am 11. August 1919 nahm die Nationalversammlung mit der Mehrheit der Weimarer Koalition die Weimarer Verfassung an.
Von Beginn an stand die junge Demokratie vor erheblichen ökonomischen und sozialen Problemen. Mit dem Versailler Vertrag, den die Nationalversammlung am 22. Juni 1919 auf Druck der Siegermächte angenommen hatte, musste das Deutsche Reich nicht nur beträchtliche Gebietsverluste hinnehmen, sondern wurde auch zu hohen Reparationszahlungen verpflichtet. Hinzu kam eine fortschreitende Inflation, die im November 1923 ihren Höhepunkt fand. Dieses Klima stärkte die antidemokratische Opposition auf der Linken ebenso wie auf der Rechten (Kapp-Putsch, Hitler-Putsch); nationalistische, monarchistische, kommunistische Gruppen waren eine ständige Bedrohung für die Demokratie. Auch das Verhältnis der deutschen Länder untereinander war ausgesprochen gespannt. In dieser Situation besetzte Frankreich 1923 das Ruhrgebiet und gab damit den nationalistischen, rechten Kräften noch weiteren Auftrieb; die Konflikte drohten zu eskalieren.
Noch 1923 setzte dann aber mit der Währungsreform und im darauf folgenden Jahr mit dem Dawesplan zur Klärung der Reparationsfrage eine gewisse Entspannung und eine Phase der Erholung ein. 1925 kam es zum Abschluss der Locarno-Verträge, im Wesentlichen ein Verdienst des Außenministers Gustav Stresemann. Die Beziehung zu Frankreich entspannte sich das Deutsche Reich, Frankreich und Belgien bekannten sich zur Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenzen. Damit hatte das Reich die im Versailler Vertrag festgelegte Westgrenze endgültig anerkannt; am 8. September 1926 wurde das Deutsche Reich in den Völkerbund aufgenommen. Wirtschaftlich kam es seit der Annahme des Dawesplans 1924 mit Hilfe hoher amerikanischer Kredite zu einem Aufschwung.
Die Weltwirtschaftskrise 1929 markierte dann aber den Schlusspunkt dieser Zeit des Wachstums und der relativen politischen Stabilität. In Deutschland kam es angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs zu großen politisch-sozialen Spannungen, in deren Folge sich auch die politische Situation schnell dramatisch zuspitzte. 1930 zerbrach die seit 1928 regierende Große Koalition unter Hermann Müller (SPD) an der Frage einer Beitragserhöhung für die Arbeitslosenversicherung, die sich den Verpflichtungen gegenüber einer sprunghaft steigenden Zahl von Arbeitslosen (1,8 Mio. Ende 1929) nicht mehr gewachsen sah. Die Arbeitslosenzahl wuchs in der Folge rasant weiter an: Ende 1930 waren bereits 4,4 Millionen Menschen ohne Anstellung, im Dezember 1932 schließlich über sechs Millionen.
Reichspräsident Paul von Hindenburg wendete sich nach dem Scheitern der Koalition gegen eine weitere Beteiligung der SPD an der Regierung und berief im März 1930 mit Heinrich Brüning einen Zentrumspolitiker zum Reichskanzler. Hinter der Weimarer Verfassung stand Hindenburg zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr, er strebte vielmehr eine monarchistische Restauration an.
Vor dem Hintergrund einer rasanten Verschärfung der politischen und der wirtschaftlichen Krise konnten die radikalen politischen Parteien auf der Linken wie auf der Rechten eine immer größere Gefolgschaft mobilisieren. Neben der KPD und der DNVP konnte insbesondere die NSDAP eine immer größere Anhängerschaft um sich scharen. 1930, nach der Auflösung des Reichstags durch Brüning, errang die NSDAP bei den Wahlen am 14. September mit 18,2 Prozent der Stimmen 107 Mandate. Brüning, der sich von den Neuwahlen die Stärkung seiner Position im Reichstag erhofft hatte, konnte nur mehr mit der Duldung der SPD regieren. Einen Monat nach seiner Wiederwahl zum Reichspräsidenten entließ Hindenburg im April 1932 Brüning.
Brünings Nachfolger Franz von Papen konnte den Rechtsruck nicht stoppen. Nach den durch abermalige Reichstagsauflösung nötig gewordenen Neuwahlen vom 31. Juli 1932 war die NSDAP mit 37,4 Prozent der Stimmen und 230 Sitzen stärkste Kraft im Reichstag. Auch wenn ihr Stimmanteil bei der abermaligen Neuwahl am 6. November um mehr als vier Prozent auf 33 Prozent fiel der Aufstieg der Nationalsozialisten zur staatsbestimmenden Macht hatte begonnen. Kurt von Schleicher, der als Nachfolger Papens am 2. Dezember 1932 zum Reichskanzler ernannt worden war, scheiterte im Januar 1933 mit seinem Ansinnen, Hindenburg möge ihm entgegen den Bestimmungen der Verfassung zur Stabilisierung der politischen Lage für eine begrenzte Zeit diktatorische Vollmachten übertragen. Zugleich verständigten sich von Papen und Hitler auf die Bildung einer Regierung der nationalen Konzentration. Am 30. Januar 1933 ernannte Hindenburg Hitler zum Reichskanzler. Die Weimarer Verfassung blieb zwar formell bis zum Ende des Deutschen Reiches in Kraft; mit dem Ermächtigungsgesetz wurde der Weimarer Republik jedoch de facto ein Ende gesetzt (siehe Nationalsozialismus).
Verfasst von:
Robert Sigel
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Viele Grüße,
Josef
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Du suchst Informationen über Bismarck ?
Dann kann ich dir folgenden Link empfehlen ;)
Such hier einfach mal ein bisschen rum, wirst dort sicherlich einiges finden !
http://de.wikipedia.org/wiki/Bismarck
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