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WAhlsysteme: Frage
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 12:27 Mo 25.04.2005
Autor: Shirly

Wie groß ist die Chance unser/ein Wahlsystem zu ändern?

        
Bezug
WAhlsysteme: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 12:48 Mo 25.04.2005
Autor: Rolaend

Da solltest du wohl etwas detailierter fragen!
So ist die Frage aus meiner sicht nicht zu beantworten.

mfg roland

Bezug
        
Bezug
WAhlsysteme: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:33 Mo 25.04.2005
Autor: Frankonia

Hallo Shirley

Also grundsätzlich ist das abhängig davon, wo dieses Wahlsystem festgeschrieben ist und welche Voraussetzungen somit gelten es zu ändern.

Beispiel BRD:

Im GG Art. 38 heißt es zur Wahl des Bundestages (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz. Somit ist hier das Gesetzgebungsverfahren für Bundesgesetze anzuwenden. Somit folgt für eine Änderung: "Zu befinden, ob Anlaß für eine Änderung des Wahlrechts besteht, ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers gemäß dem ihm durch Art. 38 Abs. 3 erteilten Gesetzgebungsauftrag. Bisher ergab sich für ihn nicht die Pflicht korrigierend einzugreifen (BVerfGE 95, 335 ff.)." Dieter Hesselberger, S. 233

Hesselberger hat den Kommentar schlechthin für das GG geschrieben. Dieses Buch ist zeitweise auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung kostenlos oder gegen kleinen Unkostenbeitrag zu erhalten.

Außerdem solltest du dir zur Änderung des GG die Art. 79 + 80 anschauen.

Ein weiteres Wahlrecht findet man z.B. in der Bayerischen Verfassung, aber auch dort wird in Art. 14 (5) auf ein Landeswahlrecht verwiesen.
Somit gilt gleiches wie oben. In Art. 75 sind hier die Vorgaben für die Änderung der Bayerischen Verfassung niedergeschrieben.

Gruß

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