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Willensbildung: Frage
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 15:56 Mi 16.03.2005
Autor: Nita

Hallöchen ihr alle!

Ich habe die Aufgabe die staatliche Willensbildung im Unterricht zu erklären und ich habe auch schon grob herausgefunden um was es sich dreht aber würde mich sehr freuen, wenn mir jemand das ganze an einem Beispiel erläutern könnte.

Wäre wirklich lieb von euch

Bye Nita

        
Bezug
Willensbildung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 19:33 Mi 16.03.2005
Autor: Frankonia

Hallo!
Hier erst mal eine Definition, Grundlage ist die Bundeszentrale für politische Bildung (dort gibt es auch zwei Lexika online) - www.bpb.de.

Allg.: P.W. ist ein Prozess, bei dem (mit unterschiedlichem Gewicht) bestimmte Gegebenheiten (Zustände, Fakten) und bestimmte Absichten (Interessen, Ideen) zu politischen Überzeugungen, zu politischen Zielen und ggf. politischen Handlungen führen. Spez.: P.W. ist ein Prozess, bei dem die Meinungen und Wünsche vieler durch dazu beauftragte (z.B. Parteien) oder selbsternannte Einrichtungen (z.B. Verbände, Initiativen) zum Ausdruck gebracht werden (z.B. mittels öffentlicher Äußerungen, Forderungen, Programmen etc.: Artikulationsfunktion) und von politischen Einrichtungen (Parteien, Parlamenten) ganz oder teilweise aufgenommen und mit anderen Interessen und Zielen zusammengefasst werden (Aggregationsfunktion), um schließlich zur politischen Entscheidung zu kommen.

Hier gibt es noch eine Erklärung
http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02490.html
Politische Willensbildung erfolgt in Wahlen und Abstimmungen. Sie erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel mittelbar durch die Wahl von Repräsentanten in die Volksvertretung. Ein Volksentscheid ist verfassungsrechtlich (Art. 29 Grundgesetz) auf die Neugliederung des Bundesgebiets beschränkt

Als Beispiel:
Es finden Bundestagwahlen statt, die Parteien wirken durch ihren Wahlkampf (Wahlprogramme) auf die Wähler ein, daraufhin kommt es zur pol. Willenbildung, die sich in der Wahl niederschlägt.

Gruß

Bezug
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