eigenlager und fremdlager < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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hallo!!!kann mir mal bitte bitte mit dieser aufgabe hier weiter helfen und zwar:
1) erläutern sie die vorteile und nachteile von eigenlager und fremdlager!
kann mir da bitte bitte auch einer weiter helfen weil ich weiß die vor- und nachteile leider nicht!
das wäre echt nett!!
danke schonmal
lg sarah
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 18:39 Mi 05.04.2006 | Autor: | Josef |
Hallo Sarah,
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> 1) erläutern sie die vorteile und nachteile von eigenlager
> und fremdlager!
>
Ein Unternehmer richtet ein Außenlager wegen hoher Kosten (und anderer Risiken)
nicht als eigenes Lager ein. Er entscheidet sich vielmehr für ein sog. Fremdlager.
Mit dem Fremdlager nimmt der Händler die Dienste eines Lagerhalters in Anspruch. Der
Lagerhalter ist selbständiger Kaufmann, der gewerbsmäßig die Lagerung und Aufbewahrung
von Gütern für andere übernimmt. Die Lagerung erfolgt entweder als Sonder- oder als
Sammellagerung. Bei Sonderlagerung werden die Güter gesondert gelagert und nach Aufbewah-
rung gesondert zurückgegeben. Das ist bei Sammellagerung nicht möglich; hier werden die
Waren gemischt gelagert; deshalb ist sie auch nur bei vertretbaren Waren möglich.
Größere Fremdlager sind mit geschultem Personal, mit Fuhrpark, EDV-Anlage und Einrichtun-
gen für spezielle Warenlagerung ausgestattet. Sie können häufig außer der Lagerung der Waren
auch deren Bearbeitung (Manipulation) und Vertrieb durchführen.
Ein Händler wird sich i.d.R. für ein Fremdlager entscheiden, wenn die Unterhaltung eines
Eigenlagers zu teuer wird, der Lagerbedarf nur vorübergehend ist und/oder die besondere Art der
Ware eine spezielle Lagerung erforderlich macht (z.B. Kühlhauslagerung).
Die besondere Ausstattung eines Lagers und das Angebot besonderer Dienste tragen u.U. zur
Entscheidung für ein Fremdlager bei.
Das Fremdlager ist also dadurch gekennzeichnet, dass das Lagergut dem auftraggebenden
Händler, die Lagerräume und Einrichtungen aber dem Lagerhalter gehören. Bei einem
Konsignationslager dagegen sind die Lagerräume und -einrichtungen Eigentum des Händlers,
das Lagergut aber Eigentum des Lieferanten. Der Händler kann bei Bedarf vom Lagerbestand
entnehmen, er rechnet i.d.R. monatlich die Entnahme mit dem Lieferanten ab, der dann die
Rechnung ausstellt.
Die Vorteile für den Händler liegen in der geringen Kapitalbindung durch Lagerhaltung und in
der schnellen Verfügbarkeit über die Waren. Aber auch der Lieferant hat Vorteile; sie liegen u.a.
darin, dass er einen Kunden an sein Unternehmen bindet und evtl. Kosten der Auftragsabwicklung
vermeiden kann.
Fundstelle:
http://72.14.203.104/search?q=cache:pUawCnaNkhQJ:www.kiehl.de/vv/texte/L2-63127.pdf+fremdlager+eigenlager&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=7&lr=lang_de&client=firefox-a
Viele Grüße
Josef
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