staatliche Souveränität? kurz < Geschichte < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Hallo,
eine kurze Frage und zwar versteh ich bei der Definition des Begriffs Nation einen Satz nicht so ganz:
Der Begriff Nation (über franz. nation aus lat. natio "Geburt; Herkunft; Volk(sstamm)") bezeichnet begrifflich eine Abstammungsgemeinschaft, wird jedoch zumeist für eine durch gemeinsame Traditionen, Sitten oder Gebräuche definierte Gruppe von Personen mit Anspruch auf staatliche Souveränität verwendet.
Was ist mit dem Anspruch auf staatliche Souveränität gemeint? Könnte mir das wär anschaulich erklären?
Danke.
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 13:05 So 13.08.2006 | Autor: | Eva |
Hallo Laura,
> Was ist mit dem Anspruch auf staatliche Souveränität
> gemeint? Könnte mir das wär anschaulich erklären?
Das meint, ganz im Allgemeinen, dass der Staat unabhängig (souverän) von anderen Staaten ist. Er ist also selbstbestimmt und darf eine eigene innere Ordnung aufstellen z.B. eine demokratische Staatsform.
Jetzt klarer? Wenn nicht, frag' einfach noch mal nach !
Viele Grüße,
Eva
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Danke, dass hat mir schon weitergeholfen. :)
Noch eine Frage: Wie ist dieser "anspruch" zu verstehen?
Eine Nation ist eine Gemeinschaft, die sich von anderen (Staaten) unabhängig regiert / regieren soll/ regieren kann?
Ich denke das erste, oder?
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Aloa Laura,
das mit dem 'Anspruch' ist immer sone Sache...
Die Frage, die sich einem als Leser dergleichen Artikel immer stellt ist: Wie sieht so ein Anspruch aus? Und an wen richtet er sich?
Ein aktuelles Beispiel wäre Montenegro. Innerhalb eines vorherigen Staatsgebildes namens 'Serbien-Montenegro' hat es ein Volksentscheid gegeben mit überragender Beteiligung und einem mehr als deutlichen Ausgang FÜR eine Unabhängigkeit.
Die Legitimität dieses Anspruchs rührt in diesem Falle aus der Anwesenheit internationaler Wahlprüfer, die den Ablauf überwachten, und aus dem eindeutigen Ergebnis.
Dies wäre ein sehr deutliches Beispiel neueren Datums. Angemeldet wird so ein Anspruch zunächst im entsprechenden Land und natürlich bei den UN (Vereinten Nationen).
Ein Beispiel älteren Datums (gut gut... es hat nur entfernt etwas mit heutiger 'Nation' zu tun) wäre um 800 n. Chr. in der Vaknz des oströmischen Kaiserthrons zu sehen. Kaiserin Irene hatte ihren eigenen Sohn nach dessen mutwilliger Blendung 'beerbt', wurde jedoch von den anderen Instanzen (Patriarch von Konstantinopel, Papst, Kaiser Karl) nicht anerkannt.
Ich weiß nicht, ob die die Beispiele jetzt dicke weiterheholfen haben.
Eine andere Möglichkeit wäre es im Lexikon "historische Grundbegriffe" einmal nach dem Begriff 'Nation' nachzusehen - allerdings ist der Artikel gut 114 Seiten lang. :)
Namárie,
sagt ein Lary, wo mal weiterhuscht
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