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(Frage) beantwortet | Datum: | 23:42 Fr 06.02.2009 | Autor: | der_puma |
hi,
hab drei kleine fragen zur stellvertertung.
1) die anfechtung der innen und außenvollmacht ist ja ein ganz " heisses " thema im bereich der stellvetretung
bei der anfrechtung der ausgeübten innenvollmacht wird eingewendet die erklärung müsse sowohl gegen den bevollmächtigten als auch gegen den vertretenen erfolgen. das is ja auch verständlich, beide haben ein schutzwürdiges interesse....
nun leuchtet mir aber nicht ein, was die anfechtung der ausgeübten innenvollmacht noch so "besonders" im vergleich zu der der ausgeübten ausservollmacht macht.
bei ersterer führt die anfechtung dazu, dass der ehemals bevollmächtigte nach 179 haftet, der anfechtungerkärende aber dem vertreter ohne vetretungmacht nach 122 schadenserstzpflichtig ist.
gleiches gilt doch auch wenn die aussenvollmacht anfechtet. warum wird aber bei der innevollmacht noch auf das problem der insolvenzen in der haftungskette verwiesen? dieses problem besteht doch auch bei der anfechtung der aussenvollmacht ???
2) können rechtsscheinsvollmachten wie we angefochten werden?
3) was ist überhaupt ganz allgemein ein rechtsschein ??
gruß
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Hi puma,
> 1) die anfechtung der innen und außenvollmacht ist ja ein
> ganz " heisses " thema im bereich der stellvetretung
jep ;-!
> bei der anfrechtung der ausgeübten innenvollmacht wird
> eingewendet die erklärung müsse sowohl gegen den
> bevollmächtigten als auch gegen den vertretenen erfolgen.
> das is ja auch verständlich, beide haben ein schutzwürdiges
> interesse....
genau so ist es.
> warum wird aber bei der innenvollmacht noch auf
> das problem der insolvenzen in der haftungskette verwiesen?
Die Insolvenzen spielen nach m.M. eine besondere Rolle in diesem zivilrechtlichen Konstrukt.
> dieses problem besteht doch auch bei der anfechtung der aussenvollmacht ???
Ja, stimmt... *grübel*! Ich denk nochmal drüber nach, wobei: Hast du das in der Norm genauso rausgelesen?
> 2) können rechtsscheinsvollmachten wie we angefochten werden?
Nein, nach h.M. ist das nicht möglich.
> 3) was ist überhaupt ganz allgemein ein rechtsschein ??
Rechtsscheinstatbestand = Das Vertrauen auf eine bestehende Vollmacht ersetzt die fehlende Vollmacht.
Liebe Grüße
Analytiker
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