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Aufgabe | was ist der unterschied zwischen einem gesetzesentwurf und einer theorie...... |
eine theorie entspricht ja einer reinen lehre, meint man vielleicht dies mit dieser frage????
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 12:40 So 20.08.2006 | Autor: | Josef |
Hallo,
> was ist der unterschied zwischen einem gesetzesentwurf und
> einer theorie......
> eine theorie entspricht ja einer reinen lehre, meint man
> vielleicht dies mit dieser frage????
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Theorie
[griechisch »Betrachtung«, »Anschauung«] die, allgemein: ordnende Verknüpfung von (Einzel-)Beobachtungen über Gegenstände, Sachverhalte und Vorgänge, Zusammenschau sowohl empirischer als auch logischer Daten; ferner (abwertend) für eine nicht praxis- und anwendungsbezogene Betrachtungsweise; auch Erkenntnis um ihrer selbst willen; auf keine Zwecke außerhalb ihrer selbst gerichtet (reine Theorie).
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001
Politische Theorie, Teilgebiet der Politikwissenschaft, das sich mit den Lehren (abendländischer) politischer Denker beschäftigt. Diese Theorien kreisen häufig um den Staat sowie um das Verhältnis von Staat und Gesellschaft bzw. Individuum. Sie wurden vor dem Hintergrund spezifischer gesellschaftlicher Verhältnisse entwickelt; in der Regel werden diese Verhältnisse in der Theorie entweder affirmiert oder transzendiert.
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Ein Gesetzentwurf ist der Entwurf eines neuen Gesetzes oder eines Gesetzes zur Änderung eines bestehenden Gesetzes, der den gesetzgebenden Körperschaften zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird.
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Viele Grüße
Josef
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