vertrag-sachmangel < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
|
Status: |
(Frage) beantwortet | Datum: | 22:48 Sa 07.08.2010 | Autor: | hilly |
Aufgabe | Hallo zusammen,
ein 18-jähriger mann kauft gesichtswasser in apotheke.der mann sah eine werbung im fernsehen und dort wurde versprochen,das bei regelmäßiger und korrekter anwendung,seine pickel verschwinden.der verkäufer kannte die werbung nicht und der junge mann fragte nicht nach der wirksamkeit des gesichtswassers.es stellte sich kein erfolg in bezug auf das verschwinden der pikel ein.der mann möchte eine rückzahlung des kaufpreises.zu recht ? |
der mann könnte einen anspruch auf rückzahlung des kaufpreises gegen verkäufer gem. §§ 437,323 BGB haben
1.wirksamer kaufvertrag entstanden nach § 433 BGB
2.Sachmangel gem. 434 BGB-bei gefahrenübergang schon
3. vertretenmüssen des verkäufers gem. § 275 BGB
4.garantieleistung [mm] \herstellerhaftung
[/mm]
5.rücktritt gem. 323 BGB (sachmangel des produkts)
6. anspruch entstanden
verkäufer=unternehmer mann=privatperson
Was haltet ihr davon ?
danke für eure tipps
ich habe diese frage in keinem forum auf anderen internetseiten gestellt
habe diese frage in keinem anderen forum gestellt
ich habe die frage in keinem anderen forum gestellt
|
|
|
|
Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 20:34 So 08.08.2010 | Autor: | hilly |
danke josef,
für die rückmeldung.
|
|
|
|
|
Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 06:24 Mo 09.08.2010 | Autor: | Josef |
Hallo hilly,
> danke josef,
> für die rückmeldung.
Gern geschehen!
Viele Grüße
Josef
|
|
|
|